«Zmizt ad Frässä»: Grelle Velolampen sorgen für Ärger auf Strasse
Falsch eingestellte Velolichter sorgen für Ärger – doch sie können auch gefährlich werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Falsch ausgerichtete Velolichter können andere Verkehrsteilnehmer blenden und erhöhen nachts das Unfallrisiko.
- Fehlende oder falsche Beleuchtung kann Bussen bis 60 Franken nach sich ziehen.
Mit den kürzer werdenden Tagen wird ein altbekanntes Problem wieder aktuell. Velofahrende blenden andere auf der Strasse mit falsch eingestellten Scheinwerfern. Das sorgt für Unmut – und ist auch gefährlich.
Auf der Plattform Reddit hat ein Nutzer andere Velofahrende aufgefordert, ihre Lampen richtig auszurichten. «Liebe Mitvelofahrende, die Tage werden kürzer. Die Bäume müssen ja nicht ausgeleuchtet werden», schreibt er.
Ein anderer Nutzer schildert seine Erfahrungen im Kommentarbereich. Er beschreibt, wie er regelmässig fast erblindet.
Schuld seien Veloscheinwerfer, die er als «Superpfunzel3000, die heller als die Sonne scheinen» bezeichnet. Falsch eingestellt, würden sie ihm «zmizt ad Frässä» leuchten.
Pro Velo bestätigt das Problem
Auch der Veloverband Pro Velo kennt das Problem: «Jetzt, wo die Tage kürzer werden, ist man regelmässig mit blendenden Lichtern konfrontiert», lässt er gegenüber Nau.ch verlauten.
Beim Verband gehen regelmässig Beschwerden zu diesem Thema ein. Es habe sich jedoch noch nie jemand gemeldet, um zu fragen, wie das Velolicht korrekt eingestellt werden sollte.
Dabei ist die Lösung gar nicht so kompliziert.
Christoph Merkli von Pro Velo Schweiz erklärt das Prinzip: «Wenn ich mit dem Velo einige Meter vor einer Wand stehe, darf der obere Rand des Lichtkegels an der Wand nicht höher sein als das Velolicht selbst.» Das Licht muss also leicht nach unten geneigt sein.
Regeln gelten für alle Velofahrenden
Laut Merkli müssen Lichter nachts auf 100 Meter sichtbar sein – ohne dabei andere zu blenden.
Das Gesetz ist klar: Velos müssen bei Dunkelheit, in der Dämmerung und in Tunneln beleuchtet sein. Lichter am Körper oder am Helm sowie blinkende Lichter gelten nur als Ergänzung. Als alleinige Beleuchtung sind sie nicht erlaubt.
Neben den Lichtern schreibt das Gesetz auch Reflektoren vor. Vorne ist ein weisser Reflektor nötig, hinten ein roter. An den Pedalen sind zudem gelbe Reflektoren vorgeschrieben.
Wer diese Regeln nicht einhält, riskiert eine Busse. Laut Pro Velo liegt diese zwischen 20 und 60 Franken.
Die genaue Höhe hänge davon ab, ob man auf einer beleuchteten oder unbeleuchteten Strasse kontrolliert werde. Fehlende Reflektoren würden pauschal 40 Franken kosten.
Früher gesehen werden rettet Leben
Merkli ergänzt: «Die Hälfte der Kollisionen nachts könnten verhindert werden, wenn sich die Kollisionsgegner eine Sekunde früher sehen würden.» Er verweist dabei auf eine Statistik der Beratungsstelle für Unfallverhütung.
«Gesehen werden lohnt sich!» Die Botschaft ist klar – wer sein Licht richtig einstellt, schützt sich selbst und andere.













