Nach Crans-Montana: Genf schliesst Lücke bei Besucherobergrenzen
Sechs Monate nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana will der Genfer Staatsrat die Brandschutzvorschriften verschärfen. Künftig sollen alle Gast-, Beherbergungs- und Unterhaltungsbetriebe mit einer Kapazität von weniger als 300 Personen über eine offiziell festgelegte Besucherobergrenze verfügen.

Zudem sollen Bars und Restaurants, die mehr als zwölf Veranstaltungen pro Jahr durchführen, die gleichen Brandschutzauflagen erfüllen wie Tanzlokale und Cabarets.
Vor den im Jahr 2023 erteilten Bewilligungen seien für Betriebe mit weniger als 300 Personen keine formellen Kapazitätsgrenzen vorgeschrieben gewesen, obwohl sie dem Gesetz über Gastronomie, Ausschank, Beherbergung und Unterhaltung unterstehen. «Das ist eine Schwachstelle des Systems», sagte Staatsrat Nicolas Walder (Grüne) am Mittwoch vor den Medien.
Die Festlegung der maximal zulässigen Besucherzahlen für die rund 2734 betroffenen Betriebe dürfte laut Walder mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen. Diese machen rund 95 Prozent aller entsprechenden Einrichtungen im Kanton aus.
Die Eigentümer sollen einen Fragebogen erhalten und auf dieser Grundlage die zulässige Kapazität ihrer Betriebe nach den Vorgaben des Kantons festlegen.
Zudem sind weitere Kontrollen vorgesehen. Seit Januar wurden im Kanton zwölf Überprüfungen der Brandsicherheit durchgeführt, ohne dass ein Betrieb geschlossen werden musste. Für den Sommer sind rund zwanzig weitere Kontrollen geplant.










