Mitangeklagter in Prozess um mutmasslichen IS-Anwerber Abu Walaa verurteilt
In dem seit mehr als zweieinhalb Jahren laufenden Prozess gegen den mutmasslichen deutschen IS-Chefanwerber Abu Walaa vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle ist ein Mitangeklagter am Mittwoch zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Das Wichtigste in Kürze
- Verfahren gegen 30-Jährigen war abgetrennt - Unter anderem Kontaktdaten geteilt.
Der 30-Jährige hatte nach Überzeugung der Richter unter anderem die Telefonnummern von IS-Vertretern in Syrien an ausreisewillige Sympathisanten der Dschihadistenmiliz weitergegeben, wie das Gericht mitteilte.
Dies wurde als Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation und Beihilfe zur Vorbereitung staatsgefährdender Straftaten gewertet. Das Verfahren gegen den jetzt verurteilten Angeklagten war abgetrennt worden, nachdem dieser im Februar ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Seine Strafe hat er durch die Untersuchungshaft laut Gericht bereits vollständig verbüsst. Er befand sich zudem bereits seit seinem Geständnis auf freiem Fuss.
In dem seit September 2017 laufenden Staatsschutzverfahrens geht es um den Vorwurf der Bildung eines salafistisch-dschihadistischen Netzwerks rund um den Prediger Ahmad Abdulaziz Abdullah A. alias Abu Walaa. Der Iraker galt bis zu seiner Festnahme 2016 als Schlüsselfigur der radikalen islamistischen Szene in Deutschland und soll laut Anklage eine zentrale Rolle bei der Radikalisierung und Rekrutierung von zumeist jungen IS-Sympathisanten gespielt haben.
Zusammen mit Abu Walaa waren vier weitere Männer angeklagt worden, die sich in unterschiedlicher Art und Weise an dessen mutmasslichem Anwerbe- und Schleusernetzwerk beteiligt haben sollen. Der Prozess gegen die noch verbliebenen vier Beschuldigten läuft noch weiter. Die Verteidigung der Angeklagten hatte die Vorwürfe der Behörden gegen ihre Mandanten stets als falsch und übertrieben bezeichnet.
Mit seinem Urteil entsprach das Gericht in der niedersächsischen Stadt weitgehend der Forderung der Bundesanwaltschaft, diese hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten laut Gericht auf eine niedrigere Strafe sowie eine Einstellung des Verfahrens plädiert. Das Urteil erging auch wegen Anstiftung zum Betrug, weil der Angeklagte ausreisewillige IS-Anhänger mit dem betrügerischen Abschluss von Handyverträgen beauftragte. Es ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.