Minneapolis scheitert vor Gericht mit Antrag gegen Razzien
Die US-Stadt Minneapolis ist vor Gericht mit der Forderung nach einem Stopp der Abschiebe-Razzien vorerst gescheitert. Eine Richterin eines Bundesgerichts im US-Bundesstaat Minnesota wies einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück. Zur Begründung hiess es, dass die Kläger ihre Argumente nicht hinreichend dargelegt hätten. Der Fall an sich geht vor Gericht weiter, die Richterin entschied nur zur einstweiligen Verfügung.

Der Bundesstaat Minnesota und die Städte Minneapolis und St. Paul hatten gemeinsam gegen die US-Regierung geklagt. Sie sehen in den von Washington seit Dezember verordneten massiv aufgestockten Razzien gegen Migranten in dem Bundesstaat im Norden der USA eine Verletzung der eigenen Souveränität. Die US-Verfassung schützt die Souveränität von Bundesstaaten. Darauf berufen sich die Kläger. Ausserdem beklagt der Bundesstaat Minnesota, dass er im Vergleich zu anderen Bundesstaaten in besonderem Masse von den Razzien betroffen sei und dadurch vom Bund diskriminiert werde.
Das Gericht betonte, dass seine jetzt getroffene Entscheidung in diesem Stadium keine endgültige darüber sei, ob die Ansprüche der Kläger an sich begründet sind oder nicht. Auch die Rechtmässigkeit vieler konkreter Massnahmen von Bundesbeamten bei den Abschiebe-Razzien sei kein Gegenstand der Entscheidung, hob das Gericht hervor.
Die Klage war kurz nach den tödlichen Schüssen eines Beamten der Einwanderungsbehörde ICE auf die US-Bürgerin Renée Good in Minneapolis eingereicht worden. Später wurde auch der US-Bürger Alex Pretti in der Stadt bei einem Einsatz von Bundesbeamten getötet.














