Der Deutsche Mieterbund warnt vor deutlich höheren Mieten in Ballungsgebieten, wenn die Grundsatzvereinbarung von Bund und Ländern zur Reform der Grundsteuer umgesetzt wird.
Balkone eines Mehrfamilienhauses
Balkone eines Mehrfamilienhauses - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kampagne gegen Umlegung der Abgabe angekündigt.

«Auf jeden Fall wird es so sein, dass die Berücksichtigung der durchschnittlichen Mieten denjenigen stärker belastet, der in einem Gebiet mit sehr hohem Mietniveau wohnt», sagte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten der «Saarbrücker Zeitung» vom Montag.

Bislang können Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Der Mieterbund will mit einer Kampagne erreichen, dass künftig nur noch die Immobilienbesitzer Grundsteuer zahlen. Wie Mieterbund-Geschäftsführer Ulrich Ropertz am Montag sagte, wird die Kampagne derzeit noch geplant. Sie werde wahrscheinlich eine Online-Petition beinhalten, auch die örtlichen Mietervereine sollten einbezogen werden. Die Aktion werde noch in diesem Monat starten.

Ob der Mieterbund in der Koalition auf offene Ohren stossen wird, ist fraglich: «Die Zeit für immer wieder neu aufgelegte Grundsatzdiskussionen ist nach der Grundsatzverständigung von Bund und Ländern nun aber vorbei», erklärte SPD-Fraktionsvize Achim Post am Montag. Die Verständigung bringe unterschiedliche Interessen zu einem «insgesamt guten und gerechten Reform-Modell» zusammen.

Eine andere Forderung des Mieterbunds hat indes Eingang in den Kompromiss gefunden: Die Grundsteuer soll sich am Immobilienwert orientieren. Dadurch wird laut Post vermieden, «dass eine Luxusimmobilie am Gendarmenmarkt genauso besteuert wird wie ein Reihenhaus in Neukölln».

Die Bemessung der Grundsteuer muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 neu geregelt werden, weil die zur Berechnung nötigen Einheitswerte veraltet sind. Einer am Freitag von Bund und Ländern erzielten Grundsatzeinigung zufolge sollen für die Bemessung künftig die Mietkosten, das Baujahr des Gebäudes und die Bodenrichtwerte herangezogen werden.

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