Lehrerverband empfiehlt Verzicht aufs Tragen religiöser Symbole
Der Lehrerverband rät wegen der Neutralitätspflicht vom Tragen eines Kopftuches ab. Bei Schülerinnen sei die Religionsfreiheit höher zu gewichten.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Verband rät den Lehrerinnen vom Tragen stark religiöser Symbole ab.
- So solle das Kopftuch wegen der Neutralitätspflicht nicht getragen werden.
- Der Lehrerverband sagt aber auch, dass das Thema grösser gemacht wird, als es sei.
Der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH empfiehlt Lehrpersonen in einem neuen Positionspapier, aufs Tragen starker religiöser Symbole zu verzichten. Dazu gehören etwa Kopftücher. Am Samstag hat die Präsidentenkonferenz des LCH das Papier verabschiedet.
Wie LCH-Präsidentin Dagmar Rösler den Tamedia-Zeitungen am Samstagabend in einem Interview bekanntgab, fiel der Entscheid deutlich. Rösler sagte weiter, öffentliche Schulen müssten in der Schweiz politisch und konfessionell neutral sein. Bei Lehrpersonen gelte deshalb eine Neutralitätspflicht.

«Unserer Meinung nach ist diese nicht erfüllt, wenn sie in der Schule starke religiöse Symbole zeigen. Deshalb plädieren wir dafür, auf solche Symbole zu verzichten.» Es handle sich um eine Empfehlung – die Kantone bestimmten, was an den Schulen gelte.
Thema wird «viel grösser gemacht, als es ist»
Intervenieren werde der LCH nicht, wenn eine Lehrperson auf das Tragen von starken religiösen Symbolen nicht verzichten könne. Das Thema werde «auch viel grösser gemacht, als es tatsächlich ist», sagte Rösler weiter. «Aus vielleicht fünf Lehrpersonen mit Kopftuch wird eine grosse Geschichte gemacht. Das finde ich unverhältnismässig.»
Die Präsidentenkonferenz habe sich generell zu Kleidervorschriften geäussert und das Tragen religiöser Symbole sei nur ein kleiner Teil davon. Auch habe sich die Konferenz nicht gegen das Tragen religiöser Symbole durch Schülerinnen und Schüler ausgesprochen.
Bundesrat ist gegen Kopftuchverbot an Schulen
Dies, weil es bei ihnen um das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit gehe, solange keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität bestehe. Lehrpersonen befänden sich in einer anderen Situation.
In der Schweiz sind in den vergangenen Monaten mehrere Vorstösse zu Kopftüchern an Schulen eingereicht worden – auf Bundesebene ebenso wie auf Kantonsebene. Der Bundesrat hat sich gegen ein Kopftuchverbot an Schulen ausgesprochen. Ein solches Verbot verstosse gegen die Verfassung, insbesondere gegen die Religionsfreiheit sowie persönliche und private Rechte.
Auch der Islamwissenschaftler Amir Dziri vom Zentrum für Islam und Gesellschaft der Universität Freiburg kritisiert das Vorhaben. Ein gesetzliches Verbot von Kleidung wirke spaltend. Zudem könne eine solche Regel leicht umgangen werden, etwa durch Privat- oder Heimunterricht. Dies führe eher zu Isolation als zu Integration








