Um Pflegekräfte in Kliniken stärker zu entlasten, will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das dafür geplante Gesetz nachbessern.
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Karl Lauterbach möchte mit der digitalen Patientenakte den medizinischen Austausch vereinfachen. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Änderung an Gesetzentwurf geplant - erste Lesung im Bundestag.
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«Mit der Verschärfung der Personalbemessung erzwingen wir die Entlastung der Pflegekräfte», sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Mittwoch. Kliniken sollen mit der Änderung künftig keine Möglichkeit mehr haben, mit eigenen Tarifverträgen strenge Personalvorgaben zu umgehen.

Kliniken, die mittelfristig die Personalvorgaben nicht einhalten, würden sanktioniert. Dazu gebe es dann keine Ausnahme mehr, sagte Lauterbach. «Das hilft Patienten und Pflegekräften gleichermassen. So bleibt mehr Zeit für Zuwendung.»

Bisher war geplant, dass es Ausnahmen bei der Pflegepersonalregelung für Kliniken mit eigenen Entlastungstarifverträgen geben solle. Das wiederum würde eine bundesweite Anwendung und Vergleichbarkeit der Personalbemessung unmöglich machen, heisst es dem Bericht zufolge in einem Änderungsantrag für den Gesetzentwurf.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz stand für diesen Mittwoch zur ersten Beratung auf der Tagesordnung des Bundestags. Es sieht den Einsatz eines Personalbemessungsinstruments namens PPR 2.0 vor. Dieses soll in drei Stufen eingeführt werden, um auf den Stationen eine Idealbesetzung zu erreichen.

Ab 1. Januar 2023 ist eine Erprobungsphase geplant, um die PPR 2.0 in der Praxis zu testen. Vorgesehen ist der Test auf Normalstationen und in der Pädiatrie. Auf dieser Basis sollen den Krankenhäusern in einer Rechtsverordnung Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann verbindlich sein und sanktioniert werden.

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