Landeswahlleitung legt Einspruch gegen Abgeordnetenhauswahl in Berlin ein
Nach Pannen in mehreren Berliner Wahllokalen will die Landeswahlleitung beim Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Abgeordnetenhaus-Wahl einlegen.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Wahlkreise betroffen.
Das kündigte die noch amtierende Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag nach den Beratungen des Landeswahlausschusses an. In zwei Wahlkreisen - Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf - habe es Verstösse gegen wahlrechtliche Bestimmungen geben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten.
Die Unregelmässigkeiten könnten sich in den beiden Wahlkreisen «mandatsrelevant ausgewirkt haben, da der Stimmenvorsprung des Gewinners des Direktmandats vor dem Zweitplatzierten sehr gering ist», hiess es.
Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September war es in Berlin zu mehreren Pannen gekommen. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus. Vor manchen Wahlorten bildeten sich zudem lange Schlangen, so dass manche Wähler erst nach 18.00 Uhr ihre Stimmen abgeben konnten.
Landeswahlleiterin Michaelis hatte deshalb ihren Rücktritt angekündigt. Sie hatte den Senat gebeten, sie nach der Sitzung des Landeswahlausschusses an diesem Donnerstag «unverzüglich abzuberufen und einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu bestimmen».
Am Donnerstag stellte der Landeswahlausschuss das amtliche Ergebnis zur Abgeordnetenhauswahl fest. Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis gab es demnach einen Wechsel des Direktmandats im Wahlkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, das von einer SPD-Bewerberin an einen Grünen-Bewerber übergeht.