Klein: Antisemitisch motivierte Straftaten sollen härter bestraft werden können
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, will eine härtere Bestrafung von aus Judenfeindlichkeit heraus begangenen Straftaten ermöglichen.

Das Wichtigste in Kürze
- Antisemitismusbeauftragter für zusätzliche Klausel im Strafgesetzbuch.
Paragraf 46 des Strafgesetzbuches solle so geändert werden, dass bei der Strafzumessung explizit auch eine antisemitische Motivation berücksichtigt werden soll, sagte Klein am Mittwoch in Berlin. Dies wäre ein «wichtiges Signal» an die jüdische Gemeinschaft in Deutschland und zugleich «Handlungsleitung» für Richter und Staatsanwälte.
In Paragraf 46 geht es um die Grundsätze der Strafzumessung. In Absatz zwei heisst es, das Gericht wiege hierbei «die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab». In Betracht kommen demnach unter anderem «die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende». Diese Aufzählung will Klein um antisemitische Beweggründe und Ziele ergänzen.
Einige Bundestagsabgeordnete hätten ihm bereits Unterstützung für diese Gesetzesänderung signalisiert, sagte der Antisemitismusbeauftragte. Es gebe aber auch «viel Widerstand». Er führe weiterhin Gespräche zu dem Thema.
Klein ist seit eineinhalb Jahren im Amt. Er sagte auf der Pressekonferenz, er fühle sich insgesamt gut unterstützt von der Bundesregierung. Das vor zwei Wochen vom Bundeskabinett beschlossene Massnahmenpaket gegen Rechtsextremismus etwa sei ein Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Paket reagierte das Kabinett auf den Anschlag auf die Synagoge in Halle und weitere Gewalttaten.
Die Ereignisse von Halle zeigten, «das wir unsere Bemühungen noch verstärken müssen», mahnte Klein. Er forderte unter anderem, «gegen Hass im Internet stärker vorzugehen», wenn nötig auch per Gesetz. Ausserdem solle ein dezentrales Meldesystem für antisemitische Vorfälle, etwa Beleidigungen, aufgebaut werden, das Betroffenen zugleich niederschwellige Hilfsangebote vermittle.
Für antisemitische Vorfälle in Schulen solle es eine Meldepflicht geben, wie einige Bundesländer sie bereits eingeführt haben, sagte Klein. Ausserdem solle der Themenbereich Antisemitismus in der Juristenausbildung mehr Raum bekommen.
Deutschland habe es derzeit mit einem «neu erstarkten» Antisemitismus zu tun, sagte Klein. Dies erfordere «konsequentes Handeln auf allen Ebenen» - sowohl von der Politik als auch von der Zivilgesellschaft und den Medien.