Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 16. Februar in Karlsruhe sein Urteil über die Nutzung einer umstrittenen Datensoftware durch die Polizei in Hessen und Hamburg.
Polizeibeamte vor dem Bundesverfassungsgericht
Polizeibeamte vor dem Bundesverfassungsgericht - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Verfassungsbeschwerden wenden sich gegen Regelungen in Hamburg und Hessen.

In Hessen wird die Software der US-Firma Palantir ebenso wie in Nordrhein-Westfalen schon verwendet, in Hamburg macht eine Regelung den Einsatz möglich – und andere Länder prüfen ihn. Datenschützer befürchten, dass komplexe Persönlichkeitsprofile erstellt werden oder Unbeteiligte ins Visier der Polizei geraten könnten. (Az. 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)

Vor das Bundesverfassungsgericht zogen sowohl Einzelne wie etwa Anwältinnen und Journalisten als auch Vertreter verschiedener Organisationen. Koordiniert werden die Verfassungsbeschwerden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Mitte Dezember verhandelte der Erste Senat darüber – schon zwei Monate später soll es nun eine Entscheidung geben.

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