Kabinett beschliesst Länderziele für Ausbau der Windkraft an Land

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Deutschland,

Die Bundesregierung treibt den Ausbau der Windkraft an Land voran.

Windkraftanlagen in Ostfriesland
Windkraftanlagen in Ostfriesland - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Abstandsklauseln der Bundesländer werden eingeschränkt.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf eines «Windenergieflächenbedarfsgesetzes». Es soll sicherstellen, dass spätestens 2032 zwei Prozent der Fläche in Deutschland für Windkraftanlagen verfügbar werden. Dabei werden für jedes einzelne Bundesland Flächenziele festgelegt.

Stärker in die Pflicht genommen werden Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen - sie müssen jeweils 2,2 Prozent der Fläche für Windkraft nutzbar machen. Dagegen gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland eine Vorgabe von lediglich 1,8 Prozent. Die anderen Flächenländer liegen dazwischen. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von lediglich 0,5 Prozent ihres Gebiets.

Die Vorgaben müssen dem Entwurf zufolge bis zum 31. Dezember 2032 erreicht werden. Für Ende 2026 ist bereits jeweils ein Zwischenziel vorgegeben.

«Derzeit sind lediglich rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen», heisst es in der Begründung des Gesetzentwurfs. «Lediglich 0,5 Prozent sind tatsächlich verfügbar. Zudem sind die Flächenausweisungen für Windenergieanlagen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt.»

Um die neu festgelegten Ziele zu erreichen, rüttelt der Bund auch an der Länderöffnungsklausel, die es den Ländern bislang erlaubt, Mindestabstände der Windräder von bis zu einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. Solche Klauseln sollen weiter möglich sein - die Vorgaben wären aber «im Falle der Zielverfehlung unanwendbar». Das Erreichen der Flächenziele geht also vor.

Ebenfalls vom Kabinett beschlossen wurde ein Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Hierbei geht es darum, bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtlichen Prüfungen festzulegen, die im Genehmigungsverfahren für neue Windkraftanlagen vorgeschrieben sind.

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien darauf verständigt, dass für die Windenergie an Land «zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden». Ausserdem wurde darin «die Anwendung einer bundeseinheitlichen Bewertungsmethode bei der Artenschutzprüfung von Windenergievorhaben» angekündigt. Die nun vom Kabinett verabschiedeten Vorlagen dienen der Konkretisierung dieser Vorhaben. Es handelt sich um Formulierungshilfen für die Koalitionsfraktionen.

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