Innenstaatssekretär: Aufenthaltsrechte der Störer vom Rheinbad Düsseldorf prüfen

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Deutschland,

Nach den wiederholten Polizeieinsätzen in einem Düsseldorfer Freizeitbad wegen jugendlicher Störer teils nordafrikanischer Herkunft hat Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) eine Überprüfung von deren Aufenthaltsrechten gefordert.

Polizeieinsatz am Düsseldorfer Rheinbad Ende Juni
Polizeieinsatz am Düsseldorfer Rheinbad Ende Juni - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Oberbürgermeister weist Berichte über «marodierende Jugendbanden» zurück.

«In solchen Fällen müssen Bund, Länder und Kommune auch noch konsequenter bei aufenthaltsbeendenden Massnahmen zusammenarbeiten», sagte Krings der «Rheinischen Post» vom Montag. Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) trat dem Eindruck entgegen, «marodierende Jugendbanden» hätten im Rheinbad das Kommando übernommen.

In dem Düsseldorfer Freizeitbad hatte es seit Ende Juni drei Polizeieinsätze wegen aggressiver Jugendlicher gegeben, zuletzt am vergangenen Freitag. Geisel sagte dazu am Montag, bei den Störern habe es sich um bis zu 60 Jugendliche «zum Teil erkennbar nordafrikanischer Herkunft» gehandelt, die zeitweise die Rutsche gestürmt hätten.

Der Innenstaatssekretär Krings sagte der «RP» auf die Frage, ob die Nationalität der Jugendlichen bekannt werden dürfe: «Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch, die Hintergründe solcher doch zum Glück bei uns ungewöhnlicher Taten zu erfahren.»

Nach der neuerlichen Räumung des Rheinbads am Freitag hatten Betreiber, Ordnungsbehörden und Polizei am Samstag über das weitere Vorgehen beraten und dabei eine Ausweispflicht für alle Badbesucher beschlossen, die seit Sonntag gilt. Zudem kündigte Geisel bereits am Wochenende ein robustes Auftreten von Ordnungsdienst und Sicherheitsmitarbeitern gegenüber Störern an.

Nach einem neuen Treffen von Behördenvertretern warnte Geisel am Montag vor Journalisten vor dem «völlig falschen Eindruck», dass «marodierende Jugendbanden» die Herrschaft über das Bad übernommen hätten. Entsprechende Medienberichte und Kommentierungen in sozialen Medien seien unzutreffend.

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