Immer mehr Meldungen von Whistleblowern erreichen die Bundesverwaltung. Im vergangenen Jahr registrierte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) 164 Meldungen.
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Der Ständerat stimmt für die Whistleblower-Vorlage des Bundesrates. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Whistleblower-Meldungen in der Bundesverwaltung steigen.
  • Mehr als 60 Prozent der Meldungen erwiesen sich im vergangenen Jahr als nützlich.

Die Zahl der Meldungen von Whistleblowern in der Bundesverwaltung nimmt ständig zu. Im vergangenen Jahr registrierte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) 164 Meldungen. Im Vorjahr waren es noch 122 gewesen. Auf der Grundlage solcher Meldungen über mögliche Missstände führt die EFK Prüfungen durch.

Mehr als 60 Prozent der Meldungen erwiesen sich im vergangenen Jahr als nützlich: 101 Meldungen seien in laufende oder geplante Prüfungen eingeflossen. Oder aber sie hätten zu neuen Prüfungen geführt, schreibt die EFK in ihrem Jahresbericht. Der Bundesrat hat diesen am Mittwoch zur Kenntnis genommen.

Unregelmässigkeiten können gemeldet werden

Seit 2011 können Mitarbeitende des Bundes Unregelmässigkeiten der EFK melden. Die Anzahl der Meldungen nimmt seither konstant zu, vor allem seit die Plattform www.whistleblowing.admin.ch in Betrieb ist.

Die Bearbeitung dieser Meldungen sei nicht ganz einfach, schreibt EFK-Chef Michel Huissoud im Vorwort des Berichts. Es müsse kritisch überprüft werden, ob die Informationen stichhaltig seien. Meldungen könnten auch darauf angelegt sein, jemandem zu schaden.

Anschliessend muss der richtige Zeitpunkt erkannt werden, um ein allfälliges Strafverfahren einzuleiten. Und das, ohne dieses gleichzeitig zu behindern, indem man die Täter alarmiere. In jedem Fall sei alles zu unterlassen, was den Whistleblower gefährden könnte.

Ein Drittel der Firmen meldet Whistleblower

Auch in Firmen werden Missstände gemeldet. Gemäss dem vor Kurzem veröffentlichten «Whistleblowing Report 2019» haben 2018 in gut einem Drittel der Firmen Whistleblower Missstände gemeldet. Die Unternehmen erachteten die Hälfte der Fälle als relevant.

Kommende Woche befasst sich der Nationalrat mit einer Vorlage, die den Schutz von Whistleblowern verbessern soll. Den ersten Vorschlag des Bundesrates hatte das Parlament vor vier Jahren abgelehnt. Der Neuauflage droht nun dasselbe Schicksal: Die vorberatende Kommission hat sich deutlich dagegen ausgesprochen.

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