Hafturteil gegen IS-Chefanwerber Abu Walaa rechtskräftig
Die Verurteilung des unter dem Namen Abu Walaa bekannten IS-Chefanwerbers in Deutschland zu zehneinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig.

Das Wichtigste in Kürze
- Bundesgerichtshof bestätigt Entscheidung von OLG Celle.
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle enthalte keine Rechtsfehler, erklärte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe. Das OLG hatte ihn wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schwerer staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung verurteilt. (Az. StR 500/21)
Der damals 37-Jährige, dessen richtiger Name Ahmad Abdulaziz Abdullah A. lautet, wurde im Februar vergangenen Jahres verurteilt. Er hatte in Hildesheim junge Islamisten radikalisiert und ihre Ausreise in die von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) beherrschten Gebiete in Syrien und im Irak unterstützt.