Gesetze sollen künftig offiziell auf Plattform des Bundes verkündet werden
Der Bundestag beschloss dafür am Donnerstagabend eine Grundgesetzänderung mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit. Bislang schreibt die Verfassung die Veröffentlichung in Papierform im Bundesgesetzblatt vor. Künftig solle das elektronische Bundesgesetzblatt «das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen» sein, erklärte das Bundesjustizministerium.
In Grundgesetz-Artikel 82 heisst es künftig, dass alles Nähere zur Verkündung und zur Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in einem Bundesgesetz geregelt wird.
Und dieses Gesetz beschloss der Bundestag am Donnerstagabend ebenfalls. Darin heisst es: Das Bundesgesetzblatt werde «künftig ausschliesslich elektronisch auf einer neuen Verkündungsplattform im Internet ausgegeben und wird das ausschliessliche Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen.»
Durch den Verzicht auf die Papierfassung werde «eine grosse Menge an Papier eingespart und das Verkündungswesen beschleunigt», erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Der Staat nutze damit «die Potenziale der Digitalisierung».