Gericht erklärt Strafrechtsreform in Rumänien für verfassungswidrig

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Rumänien,

Mehrere Dutzend Änderungen am Strafgesetzbuch Rumäniens wurden vom Verfassungsgericht zurückgewiesen.

Die Flagge Rumäniens weht im Wind.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Einstimmig wiesen Verfassungsrichter in Rumänien die Strafrechtsreform zurück.
  • Einige der Änderungen sind direkt auf den Chef der Regierungspartei PSD zugeschnitten.

Eine von der rumänischen Regierung durchgesetzte umstrittene Strafrechtsreform ist in Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kam am Freitag das Verfassungsgericht des Landes. Einstimmig wiesen die neun Verfassungsrichter mehrere Dutzend Änderungen am Strafgesetzbuch des Landes zurück. Das Urteil bedeutet eine schwere Niederlage für die sozialdemokratische Regierung in Bukarest.

Sowohl die EU-Kommission als auch der rumänische Präsident Klaus Iohannis hatten die Strafrechtsreform scharf kritisiert. Ihren Gegnern zufolge sind mehrere Änderungen darin direkt auf den Chef der Regierungspartei PSD, Liviu Dragnea, zugeschnitten.

Freipass für Dragnea

Demnach sollten sie es Dragnea unter anderem ermöglichen, die Aufhebung einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Wahlbetrugs zu erreichen, die ihn seit 2016 daran hindert, sich um das Amt des Regierungschefs zu bewerben.

Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, hatte sich bereits mehrfach «besorgt» über zahlreiche der Änderungen im Strafgesetzbuch geäussert und ausführliche Erklärungen dazu eingefordert.

Benachteiligung von Opfern

Das Verfassungsgericht kam nun zu dem Schluss, dass mehrere neue Strafrechtsartikel die Opfer von Straftaten benachteiligten und die Beschuldigten begünstigten sowie den Ermittlungsbehörden Steine in den Weg legten. So sollten Ermittlungsverfahren beispielsweise zeitlich begrenzt werden.

Abgesehen von der Strafrechtsreform hatte das rumänische Parlament im Dezember eine hoch umstrittene Reform des Justizsystems verabschiedet. Damit sollen die Kompetenzen der Antikorruptionsbehörde eingeschränkt werden – vor allem die Möglichkeit, gegen Verwaltungsbeamte zu ermitteln.

Ausserdem soll die Kontrolle des Justizministeriums über Staatsanwälte und Richter ausgeweitet werden. EU-Kommission und Europarat kritisieren, dass mit der Reform die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr ist.

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