Gericht

Gedenken an Sklaverei: US-Gericht stärkt Regierung den Rücken

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USA,

Die US-Regierung muss von ihr entfernte Denkmäler zu Sklaverei, Rassismus und weiteren Themen vorerst nicht wieder in Nationalparks und auf öffentlichen Plätzen installieren.

ARCHIV - Ein Mitarbeiter des National Parks Service legt seine Hand auf eine Tafel, die Teil einer Ausstellung über die Sklaverei im «President's House» in einem Nationalpark im US-B...
ARCHIV - Ein Mitarbeiter des National Parks Service legt seine Hand auf eine Tafel, die Teil einer Ausstellung über die Sklaverei im «President's House» in einem Nationalpark im US-B... - Keystone/AP/Joe Lamberti

Ein Berufungsgericht kassierte eine einstweilige Verfügung, der zufolge die Regierung vorgenommene Änderungen wieder hätte rückgängig machen müssen. Konkret ging es dabei um Eingriffe in die Erinnerungskultur, die seit dem vergangenen Jahr auf Geheiss von Präsident Donald Trump unternommen wurden.

Trump hatte sein Innenministerium im März 2025 angewiesen, sämtliche Gedenkstätten, -tafeln, Statuen und Ähnliches darauf zu überprüfen, ob sie die Geschichte der USA in ein schlechtes Licht rücken. Der Name des Dekrets: «Wiederherstellung von Wahrheit und Vernunft in der amerikanischen Geschichte». Als Grund nannte Trump einen angeblich breit angelegten Versuch, die Geschichte des Landes als rassistisch und unterdrückerisch umzuschreiben. Wo das geschehe, müssten Ausstellungen, Denkmäler oder Inschriften geändert oder entfernt werden.

In der Folge verschwanden bundesweit etwa Gedenktafeln, die Sklaverei thematisierten, etwa an George Washingtons ehemaligen Wohnhaus in Philadelphia. Auch Hinweise auf den Klimawandel – den Trump nicht als Bedrohung ansieht – wurden vielerorts entfernt. Eine Reihe von Verbänden aus den Bereichen Geschichte, Naturschutz und Wissenschaft klagte dagegen.

Vor rund drei Wochen erliess eine Bundesrichterin aus Boston eine einstweilige Verfügung gegen das Vorgehen. Die Regierung verfolge das Ziel, «die Geschichte der Nation mit einem Korrekturstift umzuschreiben», begründete die Richterin ihre Entscheidung. Ihre Anordnung richtet sich an die Aufsichtsbehörde der Nationalparks, in deren Verantwortung auch öffentliche Denkmäler liegen. Die Richterin ordnete an, alle im Namen des Dekrets entfernten Denkmäler wieder einzusetzen, und zwar binnen 21 Tagen.

Das muss die Regierung nun nicht tun. Ein Urteil in der Sache steht weiterhin aus.

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