EWR-Staaten geraten bei Übernahme von EU-Recht ins Hintertreffen
Die EWR-Staaten sind bei der Übernahme von EU-Rechtsentwicklungen in Rückstand geraten. Die Europäische Kommission fordert Norwegen, Island und Liechtenstein «dringend» auf, den Rückstand zu beseitigen.

Der Rückstand an EU-Rechtsakten, die noch in das EWR-Abkommen übernommen werden müssten, belaufe sich derzeit auf etwa 550 bis 650 Rechtsakte, sagte ein Sprecher der Europäischen Kommission der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Dienstag auf Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht des Onlinemediums euractiv.com.
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ermöglicht Norwegen, Island und Liechtenstein eine Teilnahme am Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Die drei Staaten sind jedoch verpflichtet, alle relevanten Binnenmarktvorschriften anzuwenden, wie der Sprecher weiter sagte.
Die Rechtsübernahme sei nötig, damit die Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Binnenmarkts für alle Staaten gleich gälten. Die Europäische Kommission fordert laut dem Sprecher unter anderem strukturelle Massnahmen, damit der Rückstand beseitigt werden kann.
Die Regierung in Oslo anerkennt die Verzögerung und beschloss vergangenen Freitag entsprechende Massnahmen, wie einer gemeinsamen Mitteilung des Aussenministeriums und des Handels- und Fischereiministeriums zu entnehmen war. Der bestehende Rückstau solle systematisch abgebaut werden. Dafür sollen etwa interne Abläufe beschleunigt sowie künstliche Intelligenz eingesetzt werden.
Zudem möchte Norwegen gemäss Communiqué künftig die Arbeiten zur Übernahme von EU-Recht früher aufnehmen, sprich wenn die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vorschlägt und nicht erst nach dessen Verabschiedung durch die Gesetzgeber der EU.
Die EWR-Staaten übernehmen jährlich etwa 500 bis 600 EU-Rechtsakte, wie der Webseite der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta), der Norwegen, Island und Liechtenstein angehören, zu entnehmen war.













