Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Rechtmässigkeit von Wirtschaftssanktionen der Europäischen Union gegen russische Firmen im Zuge der Ukraine-Krise.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ölkonzern Rosneft und andere russische Unternehmen wandten sich an das Gericht der Europäischen Union (EuG), das die restriktiven Massnahmen im September 2018 bestätigte..

Der EU-Rat verhängte im Juli 2014 Strafmassnahmen gegen mehrere russische Unternehmen, weil er Russland die Destabilisierung der Lage in der Ukraine vorwarf. Unter anderem wurden der Zugang zu EU-Kapitalmärkten und die Ausfuhr bestimmter Güter beschränkt. (Az. C-732/18P)

Der Ölkonzern Rosneft und andere russische Unternehmen wandten sich an das Gericht der Europäischen Union (EuG), das die restriktiven Massnahmen im September 2018 bestätigte. Gegen das EuG-Urteil legten die Unternehmen Rechtsmittel beim EuGH ein.

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