EuGH entscheidet über Aberkennung des Flüchtlingsstatus nach schwerer Straftat

AFP
AFP

Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr), ob Asylbewerbern in der EU nach einer schweren Straftat der Flüchtlingsstatus verweigert oder aberkannt werden kann.

Waagschalen der Justitia
Waagschalen der Justitia - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • In den beiden Ländern hatten Asylbewerber dagegen geklagt, dass ihnen der Flüchtlingsstatus verweigert beziehungsweise aberkannt wurde..

Der EuGH muss unter anderem klären, ob Ausschlussgründe der EU-Anerkennungsrichtlinie mit dem in der Grundrechtecharta der EU verankerten Recht auf Asyl vereinbar sind. Gerichte in Belgien und Tschechien riefen zur Klärung dieser Frage den Gerichtshof an. (Az. C-391/16 M u.a.)

In den beiden Ländern hatten Asylbewerber dagegen geklagt, dass ihnen der Flüchtlingsstatus verweigert beziehungsweise aberkannt wurde. Zur Begründung hiess es, dass sie in den Staaten wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt wurden. Die EU-Anerkennungsrichtlinie sieht in solchen Fällen die Möglichkeit vor, den Flüchtlingsstatus zu verweigern oder abzuerkennen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

SRF
34 Interaktionen
«Schuss nach hinten!»
1. Mai
201 Interaktionen
Unruhige Weltlage

MEHR IN POLITIK

Bern Stadt Hochwasser
1 Interaktionen
Bern
Pete Hegseth
2 Interaktionen
US-Minister
Rohstoffdeal
9 Interaktionen
Ressourcen
Ignazio Cassis
104 Interaktionen
EU-Verträge

MEHR AUS LUXEMBURG

3 Interaktionen
EU
Eurozone
2 Interaktionen
Anstieg
Inflationsrate
Eurostat-Statistik
gaza
12 Interaktionen
Wiederaufbau