EuGH entscheidet über Aberkennung des Flüchtlingsstatus nach schwerer Straftat

AFP
AFP

Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr), ob Asylbewerbern in der EU nach einer schweren Straftat der Flüchtlingsstatus verweigert oder aberkannt werden kann.

Waagschalen der Justitia
Waagschalen der Justitia - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • In den beiden Ländern hatten Asylbewerber dagegen geklagt, dass ihnen der Flüchtlingsstatus verweigert beziehungsweise aberkannt wurde..

Der EuGH muss unter anderem klären, ob Ausschlussgründe der EU-Anerkennungsrichtlinie mit dem in der Grundrechtecharta der EU verankerten Recht auf Asyl vereinbar sind. Gerichte in Belgien und Tschechien riefen zur Klärung dieser Frage den Gerichtshof an. (Az. C-391/16 M u.a.)

In den beiden Ländern hatten Asylbewerber dagegen geklagt, dass ihnen der Flüchtlingsstatus verweigert beziehungsweise aberkannt wurde. Zur Begründung hiess es, dass sie in den Staaten wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt wurden. Die EU-Anerkennungsrichtlinie sieht in solchen Fällen die Möglichkeit vor, den Flüchtlingsstatus zu verweigern oder abzuerkennen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

x
87 Interaktionen
Gestiegene Nachfrage
210 Interaktionen
Oster-Weekend

MEHR IN POLITIK

Korruption
1 Interaktionen
Athen
5 Interaktionen
Beirut/Tel Aviv
29 Interaktionen
Budapest
macron hormus iran
13 Interaktionen
Diplomatie

MEHR AUS LUXEMBURG

iran-krieg
31 Interaktionen
In Eurozone
12 Interaktionen
Luxemburg
EuGH in Luxemburg
5 Interaktionen
EuGH
Ausweise
15 Interaktionen
Luxemburg