EuGH entscheidet über Aberkennung des Flüchtlingsstatus nach schwerer Straftat

AFP
AFP

Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr), ob Asylbewerbern in der EU nach einer schweren Straftat der Flüchtlingsstatus verweigert oder aberkannt werden kann.

Waagschalen der Justitia
Waagschalen der Justitia - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • In den beiden Ländern hatten Asylbewerber dagegen geklagt, dass ihnen der Flüchtlingsstatus verweigert beziehungsweise aberkannt wurde..

Der EuGH muss unter anderem klären, ob Ausschlussgründe der EU-Anerkennungsrichtlinie mit dem in der Grundrechtecharta der EU verankerten Recht auf Asyl vereinbar sind. Gerichte in Belgien und Tschechien riefen zur Klärung dieser Frage den Gerichtshof an. (Az. C-391/16 M u.a.)

In den beiden Ländern hatten Asylbewerber dagegen geklagt, dass ihnen der Flüchtlingsstatus verweigert beziehungsweise aberkannt wurde. Zur Begründung hiess es, dass sie in den Staaten wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt wurden. Die EU-Anerkennungsrichtlinie sieht in solchen Fällen die Möglichkeit vor, den Flüchtlingsstatus zu verweigern oder abzuerkennen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Schlegel
259 Interaktionen
Nach ESAF-Samstag
Festival
66 Interaktionen
«Verschiebung»

MEHR IN POLITIK

Medwedew Auftritt Drohung
73 Interaktionen
Bei Nato-Beitritt
Jura
Pruntrut JU
alexander feuz bern stadtrat
20 Interaktionen
Enger Durchgang
christ glp grossrat basel
17 Interaktionen
Wie Birsfelden

MEHR AUS LUXEMBURG

Zölle
10 Interaktionen
Aussenhandel
Albanien
Asylverfahren
Eurozone
6 Interaktionen
Zunahme
Nazi Konten
4 Interaktionen
Für Kartellbeteiligung