Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) erneut mit dem Asylrecht in Ungarn.
Justitia
Justitia - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Zudem bestraft Ungarn Organisationen, die Asylverfahren in Fällen unterstützen, in denen die ungarischen Kriterien nicht erfüllt sind - auch das betrachtet die Kommission als rechtswidrig..

Die EU-Kommission hat Ungarn verklagt, weil es 2018 einen neuen Grund für die Ablehnung von Asylanträgen eingeführt hat: Es gilt, wenn der Asylbewerber über ein Land eingereist ist, in dem ihm keine Verfolgung drohte. Darin sieht die Kommission einen Verstoss gegen das EU-Recht. (Az. C-821/19)

Zudem bestraft Ungarn Organisationen, die Asylverfahren in Fällen unterstützen, in denen die ungarischen Kriterien nicht erfüllt sind - auch das betrachtet die Kommission als rechtswidrig. Das Massnahmenpaket wurde 2018 auch als «Stop-Soros»-Gesetz bekannt. Die Bezeichnung bezieht sich auf den US-Philanthropen George Soros, der ungarische Hilfsorganisationen unterstützt. Schon zweimal hat Ungarn im vergangenen Jahr wegen anderer Asylregelungen vor dem EuGH eine Niederlage erlitten. Am Donnerstag legt der zuständige Generalanwalt in Luxemburg seine Schlussanträge vor.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AsylbewerberEUGeorge SorosGesetz