Die EU-Staaten streben eine stärkere Abstimmung bei Waffenexporten an. Der EU-Rat verabschiedete am Montag überarbeitete Regeln für die Ausfuhr von Rüstungsgütern.
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Kampfflugzeug - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • EU bleibt aber von gemeinsamer Rüstungsexportpolitik weit entfernt.

Sie sehen verstärkte Transparenz- und Informationspflichten vor und geben den Regierungen Hinweise zur Auslegung der bisherigen Vereinbarungen. Von einer einheitlichen Waffenexportpolitik bleibt die EU trotz nun verstärkt geplanter gemeinsamer Rüstungsprojekte aber noch weit entfernt.

Die EU-Staaten überarbeiteten nun erstmals ihren 2008 verabschiedeten «Gemeinsamen Standpunkt» zu Rüstungsexporten. Er legt Kriterien fest, wann Exportgenehmigungen untersagt werden sollen: etwa bei Lieferungen in Konfliktgebiete, bei Verstössen des Empfängerlandes gegen Menschenrechte oder wenn das Risiko der Wiederausfuhr in Krisengebiete besteht.

Doch die Vorgaben werden von den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt. Dies führt immer wieder zu Problemen, wie jüngst der Fall Saudi-Arabien zeigte. Hier konnten sich die EU-Staaten im vergangenen Herbst nicht auf ein gemeinsames Waffenembargo gegen das Königreich wegen der Verwicklung in den Jemen-Konflikt einigen.

Die Tötung des saudiarabischen Journalisten Jamal Khashoggi veranlasste im Oktober die Bundesregierung, einen Lieferstopp zu verhängen. Länder wie Frankreich oder Grossbritannien taten dies nicht und kritisierten darauf den deutschen Alleingang. London monierte unter anderem, dass sich dadurch Lieferungen des Eurofighter-Modells «Typhoon» und anderer Maschinen mit deutschen Bauteilen an Saudi-Arabien verzögerten.

Der Druck für eine abgestimmte Vorgehensweise ist zuletzt durch Pläne für mehr gemeinsame Rüstungsprojekte auf EU-Ebene gestiegen. So wollen Deutschland und Frankreich gemeinsam mit anderen Länder etwa einen neuen Kampfjet entwickeln, der möglicherweise auch ins EU-Ausland verkauft werden könnte. Die beteiligten Staaten müssten sich dann aber einig sein, in welche Länder die Ausfuhr erfolgen darf.

Die Überarbeitung des Gemeinsamen Standpunkts ging das Grundproblem der unterschiedlichen Auslegung in den Mitgliedstaaten nur teilweise an. Ein «Leitfaden» zur Anwendung der Regeln soll hier künftig weniger Interpretationsspielräume lassen. Wirklich verpflichtend werden sie dadurch aber nicht.

Bis Ende Juni eines jeden Jahres sollen die Mitgliedstaaten darüber hinaus die EU über die Rüstungsausfuhren der vergangenen zwölf Monate informieren. Sie werden dann in einem jährlichen EU-Bericht aufgeführt und auch im Internet veröffentlicht.

Integriert in den gemeinsamen Standpunkt wurden auch neue Verpflichtungen wie der 2014 in Kraft getretene internationale Vertrag über den Handel mit konventionellen Waffen und die Dual-Use-Verordnung von 2009 zu Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.

Das Auswärtige Amt sprach von einem «wichtigen Schritt hin zu mehr Übereinstimmung zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Rüstungsexportkontrolle.» Die Bundesregierung setzt sich demnach «auch weiterhin für restriktive europaweite Rüstungsexportregeln, eine stärkere Übereinstimmung und mehr Transparenz der Rüstungsexportkontrolle der EU-Mitgliedstaaten» ein. Die nächste Bewertung des gemeinsamen Standpunkts ist in fünf Jahren geplant.

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