Die EU-Kommission prüft, ob die von Griechenland geplanten «schwimmenden Schutzsysteme» gegen Flüchtlinge rechtmässig sind.
Flüchtlingsschiff im Mittelmeer
Flüchtlingsschiff im Mittelmeer - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kommission: Asylanträge von Migranten dürfen nicht verhindert werden.

Die Errichtung von Barrieren an sich verstosse nicht gegen EU-Recht, sagte ein Sprecher am Donnerstag in Brüssel. «Solche Barrieren dürfen aber nicht den Zugang zu Asylverfahren unmöglich machen.» Unter anderem müsse der Grundsatz der Nichtzurückweisung von Asylbewerbern beachtet werden.

Die Kommission werde nun mit der griechischen Regierung Kontakt aufnehmen, «um besser zu verstehen, um was es sich genau handelt und welches Ziel diese Installationen haben», sagte der Sprecher. Aussengrenzschutz sei zwar Sache der Mitgliedstaaten, dabei müssten aber auch allgemeine Rechtsgrundsätze der EU wie die Verhältnismässigkeit, Grundrechte und das Recht auf Asyl beachtet werden.

Das griechische Verteidigungsministerium hatte am Mittwoch eine Ausschreibung für «schwimmende Schutzsysteme» veröffentlicht. Diese sollten im «Notfall» gegen aus der benachbarten Türkei kommende Flüchtlinge eingesetzt werden. Genannt wurden «Barrieren» oder «Netze» mit einer Länge von knapp drei Kilometern. Sie sollen einen halben Meter aus dem Wasser ragen und würden damit Boote hindern, sie zu überqueren.

Griechenland war im vergangenen Jahr erneut das Hauptziel von Migranten und Flüchtlingen in Europa. Nach UN-Angaben kamen fast 60.000 von ihnen über das Meer und fast 15.000 über den Landweg. Viele Lager auf den griechischen Inseln sind völlig überfüllt.

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