Deutschland gibt Nachrichtendiensten Lizenz zum Stören
Deutschlands Nachrichtendienste sollen angesichts der wachsenden hybriden Bedrohung des Landes deutlich mehr Befugnisse erhalten.

Eine umfassende Reform, die das Kabinett der Regierung von Christ- und Sozialdemokraten beschlossen hat, sieht für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst (BND) erstmals die Möglichkeit vor, in klar begrenzten Fällen selbst operativ einzugreifen. Es gehe darum, «gegenüber unseren Gegnern auch aktiv handeln zu können», sagte Innenminister Alexander Dobrindt.
So könnte etwa der für die Auslandsaufklärung verantwortliche BND die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren. Mitarbeiter des für Spionageabwehr und Aufklärung im Inland zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) könnten in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoff-Komponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen.
Deutschland könne sich nicht dauerhaft auf die Unterstützung befreundeter ausländischer Dienste verlassen, sagte Kanzleramtschefin Nina Warken. Die deutschen Dienste dürften nicht länger «hinter denen anderer europäischer Partner zurückstehen». Die Abhängigkeit von Informationen, die befreundete ausländische Nachrichtendienste mit Deutschland teilen, müsse beendet werden. Warken hob positiv unter anderem die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, Daten länger zu speichern, hervor.
Kernstück der Reform sind jedoch zusätzliche Befugnisse im digitalen Raum, die BND und BfV vom kommenden Jahr an haben sollen, falls das deutsche Parlament – der Bundestag – diesen Teil des Gesetzentwurfs billigt. Dabei geht es unter anderem um die Online-Durchsuchung.
Dabei verschafft sich ein Nachrichtendienst-Mitarbeiter Zugang zu einem anderen Gerät, um sich Zugriff auf die darauf gespeicherten Daten zu verschaffen. Ausgeweitet werden soll zudem die sogenannte Quellen-TKÜ, die es ermöglicht, verschlüsselte Kommunikation mitzulesen – künftig auch inklusive älterer Inhalte.
Der Entwurf beinhaltet ein abgestuftes Regelwerk für das Auslesen von Geräten und für heimliche Eingriffe in private Computersysteme. Dabei gilt: Je umfassender der Zugriff ist, desto höher sollen die Voraussetzungen und desto stärker die Kontrolle sein.
Flankiert wird die Ausweitung der Befugnisse durch eine Intensivierung der Kontrolle der Arbeit der Nachrichtendienste. Hier sollen künftig noch mehr Fäden beim Unabhängigen Kontrollrat zusammenlaufen. Er soll regelmässig die Abgeordneten im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags informieren.
Die Nachrichtendienste und ihre jeweiligen Dienstherren – Innenministerium und Kanzleramt – weisen darauf hin, die neuen Befugnisse stellten eine grosse Änderung dar. Gleichzeitig betonen sie jedoch, dass BND und BfV durch die Reform in rechtlicher Hinsicht lediglich in Teilbereichen das Niveau anderer europäischer Dienste erreichten.
Dobrindt sagte: «Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten.» Dies ist aus Sicht der Regierung von Kanzler Friedrich Merz angesichts der zunehmenden Fälle von Spionage, Sabotage und Anschlagsrisiken – vor allem russischer Auftraggeber – dringend notwendig. «Wir sind tägliches Ziel hybrider Kriegsführung», sagte Dobrindt.
Kritiker befürchten, dass durch die Reform das Prinzip aufgeweicht wird, wonach die Aufgabenbereiche von Nachrichtendiensten und Polizei strikt getrennt bleiben müssen. Dobrindt verwies auf Fälle, in denen der Verfassungsschutz aktuell tatenlos zusehen müsse, weil ein bedreundeter ausländischer Dienst einen Hinweis auf eine Bedrohung mit der Massgabe geliefert habe, diese mit keiner anderen Behörde zu teilen – auch nicht der Polizei.










