Deutschland: Drei Jahre Jugendstrafe für IS-Unterstützer

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Deutschland,

Ein 19-jähriger Mann ist in Berlin wegen der Vorbereitung eines schweren Anschlags und versuchter Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sowie weiterer Taten zu einer Jugend-Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

ARCHIV - Der wegen IS-Unterstützung angeklagte Mann (M) sitzt zu Beginn seines Prozesses im Gerichtssaal hinter einer Glasscheibe. Foto: Christophe Gateau/dpa
ARCHIV - Der wegen IS-Unterstützung angeklagte Mann (M) sitzt zu Beginn seines Prozesses im Gerichtssaal hinter einer Glasscheibe. Foto: Christophe Gateau/dpa - Keystone/dpa/Christophe Gateau

Der damals 18-Jährige habe 2024 begonnen, sich intensiv mit dem Islam auseinanderzusetzen und in der Folge im Internet zu radikalisieren, so das Kammergericht laut Mitteilung.

Spätestens im Februar 2025 habe er sich entschlossen, einen Anschlag in Deutschland zu verüben. Laut Anklage zog er die israelische Botschaft als Ziel in Betracht. Er scheiterte aber bei der Beschaffung des Sprengstoffs.

Zudem hatte der junge Mann laut Urteil Kontakt mit Mitgliedern des IS und hatte seine Ausreise aus Deutschland vorbereitet, um sich als Kämpfer in Afghanistan dem IS anzuschliessen.

Am 20. Februar 2025 wurde der Mann, der zuletzt in einer Flüchtlingsunterkunft in Potsdam wohnte, am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen.

Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch heranwachsend war und das Gericht Reifeverzögerungen feststellte, wurde eine Jugendstrafe von drei Jahren verhängt.

Der Richter betonte, es handele sich um schwerwiegende Taten, die von einer hohen Empathielosigkeit sowie einer Verinnerlichung der Ziele des IS zeugten.

Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt Anfang Dezember reumütig gezeigt und sich vollständig von radikalem Gedankengut distanziert. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren beantragt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb von einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.

Kommentare

User #3767 (nicht angemeldet)

Menschenrechte anpassen auf die heutige Zeit und solchen die Daseinsberechtigung anerklären sowie anschliessend.....

User #7531 (nicht angemeldet)

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