Deutsche Regierung legt Reformpaket vor
Die Spitzen der in Deutschland regierenden Christ- und Sozialdemokraten haben ein umfangreiches Reformpaket geschnürt. Es soll Deutschland modernisieren, die Wirtschaft wieder in Schwung bringen und den Sozialstaat zukunftsfest machen.

Im Koalitionsausschuss einigten sich die christdemokratische Union (CDU und CSU) von Kanzler Friedrich Merz und die sozialdemokratische SPD, die seit Mai 2025 zusammen in Berlin regieren, auf insgesamt 34 Punkte. Ein Überblick:
Die Koalition will Millionen Steuerzahler finanziell entlasten – beginnend am 1. Januar kommenden Jahres. Geschehen soll dies durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der Progression in der Einkommensteuer.
Profitieren sollen davon kleine und mittlere Einkommen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro (rund 55.300 Franken) soll im Vergleich zu heute um bis zu 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen wird mit rund zehn Milliarden Euro angegeben.
Zur Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer verschärft werden. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen. Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll er auf 47 Prozent steigen. Eine Erhöhung der Erbschafts- und Vermögensteuer wird es nicht geben.
Steigen soll auch der pauschale Steuersatz bei Mini-Jobs – von zwei auf fünf Prozent. Gekürzt werden soll bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.
Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, die Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden erhöht. Künftig muss eine solche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden.
Um den Arbeitsmarkt flexibler zu machen, ist künftig eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu maximal 48 Monaten mit einer sechsmaligen Verlängerung möglich. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Gelten soll dies für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer.
Für Hochverdiener wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht. Für Abfindungen sollen die Steuern sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. So soll der schnelle Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver werden.
Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht. Steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt.
Zukunftsbranchen sollen konsequent gefördert werden. Das gilt insbesondere für den Automobilsektor, die chemische und pharmazeutische Industrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft, den Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie den Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Noch im Juli sollen das Arbeits- und das Innenministerium einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen vorlegen. Dazu soll ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden gehören. Per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen, die sich unrechtmässig in Deutschland aufhalten, sollen keine Leistungen mehr bekommen.
Der nationale Datenschutz soll vereinfacht werden. Dazu will die Koalition konsequent alle Spielräume nutzen, die die Datenschutzgrundverordnung hergibt. In der EU will sie darauf hinwirken, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie risikoarme Bereiche von Datenverarbeitung – etwa Kundenlisten von Handwerkern – von der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Das soll auch für nicht-kommerzielle Tätigkeiten etwa in Vereinen gelten.
Die gesetzlichen Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal aufgehoben werden. Bestehen bleiben nur Berichtspflichten, deren Notwendigkeit von den zuständigen Ministerien explizit begründet wird. Oder die in Rechtsverordnungen der Ministerien mit entsprechender Begründung als weiter geltend bestimmt werden.
Alle Dokumentationspflichten werden mit dem Ziel überprüft, innerhalb eines Jahres jede vierte abzuschaffen. Das gilt nicht für Pflichten, die sich aus EU-Recht ergeben oder verfassungsrechtlich geboten sind.
Die Abgabe von Steuererklärungen soll den Bürgern erleichtert werden. Dazu sollen die Finanzminister von Bund und Bundesländern gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Die Regierung will dann Vorschläge zur Steuervereinfachung vorlegen. In einem ersten Schritt wird eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung eingeführt. Die Finanzämter werden verpflichtet, innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer an Unternehmen zu vergeben.
Ein Streit um die Sicherung des Rentensystems war schon vor dem Koalitionsausschuss entschärft worden. Eine dafür eingesetzte Kommission legte einen Reformkatalog vor, Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärten, die 33 Punkte würden eins zu eins umgesetzt.
Ein zentraler Baustein ist die Einführung einer «Kapitalrente», für die der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag um bis zu zwei Prozentpunkte erhöht wird. Vorgesehen ist auch eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters: Es soll über 67 Jahre hinaus in den nächsten Jahrzehnten in kleinen Schritten weiter steigen.
Die vorgezogene Rente ohne Abschläge für Menschen mit mindestens 45 Berufsjahren soll entfallen. Auch mit Abschlägen soll man nicht vor 64 in den Ruhestand gehen können. Der «Nachhaltigkeitsfaktor» soll ab 2031 wieder greifen und die jährliche Rentensteigerung dämpfen. In die gesetzliche Rente einbezogen werden künftig auch Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker, aber nicht Beamte.
Auch für die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung lag dem Koalitionsausschuss bereits ein Konzept vor. Ziel ist es, erneute Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge zu verhindern. Über dafür vorgesehene Milliarden-Einschnitte bei den Gesundheitsausgaben ringen die Fraktionen der Regierungsparteien schon im regulären parlamentarischen Verfahren.
Vorgesehen ist, die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Gelingen soll dies über Ausgabenbremsen für Praxen, Kliniken und die Pharmabranche. Auf Versicherte kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu.
Zur Reform des Wahlrechts zum Parlament, dem Bundestag, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, wurde nichts beschlossen. Das stehe noch aus, sagte Merz. Entscheidungen seien hier aber auch erst bis zum Frühjahr kommenden Jahres nötig.














