Nur in jeder fünften Schweizer Mietwohnung sind Haustiere erlaubt

Simon Ulrich
Simon Ulrich

Bern,

Auf dem hart umkämpften Wohnungsmarkt werden Vermieter zunehmend wählerischer. Wer mit Hund oder Katze sucht, hat oft die schlechteren Karten.

Haustiere
Inserate erlauben Hunde und Katzen nur selten ausdrücklich. Tier im Recht warnt vor Druck auf Halter und Folgen für Tiere. - unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur rund jede fünfte inserierte Mietwohnung erlaubt Haustiere ausdrücklich.
  • Hund oder Katze können bei gleichwertigen Bewerbungen zum Nachteil werden.
  • Tierschützer sehen darin eine klare Benachteiligung und ein wachsendes Problem.

Wer mit Hund oder Katze eine Wohnung sucht, hat es auf dem Schweizer Mietmarkt nicht leicht. Auf Homegate und ImmoScout24 sind derzeit nur rund ein Fünftel aller ausgeschriebenen Mietwohnungen mit dem Merkmal «Haustiere erlaubt» versehen.

Das zeigen Zahlen, welche die Swiss Marketplace Group (SMG), zu der beide Plattformen gehören, auf Anfrage von Nau.ch erhoben hat. Damit ist der Anteil haustierfreundlicher Inserate wieder dort, wo er schon 2020 lag.

Zwischenzeitlich war er deutlich höher: 2022 waren knapp 30 Prozent der Mietwohnungen auf Homegate und ImmoScout24 ausdrücklich als haustierfreundlich ausgeschrieben. Seither ging der Wert wieder zurück – auf rund 22 Prozent 2025 und rund 21 Prozent im laufenden Jahr.

Westschweizer Inserate erlauben Haustiere besonders selten

Besonders tief ist der Anteil in der Westschweiz. Auf ImmoScout24 sind aktuell im Kanton Waadt nur 9 Prozent der Mietwohnungen explizit haustierfreundlich markiert, im Kanton Genf 10 Prozent.

Im Kanton Zürich sind es 26 Prozent, im Kanton Bern 28 Prozent, in Basel-Landschaft 30 Prozent.

Gleichzeitig lebt in fast jedem zweiten Schweizer Haushalt ein Haustier. Und weil die Schweiz ein ausgeprägtes Mieterland ist, steigt auch die Nachfrage nach tierfreundlichen Wohnungen.

Das bestätigt Marcel Hug, CEO von SVIT Schweiz, dem Verband der Immobilienwirtschaft. Gemäss Rückmeldungen aus der Verwaltungspraxis hätten sich in den letzten Jahren mehr Mietinteressenten mit Hund oder Katze beworben.

Hinzu kommt die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Auf eine ausgeschriebene Wohnung bewerben sich heute in vielen Regionen deutlich mehr Personen als früher. Deshalb werde auch die Tierhaltung insgesamt häufiger zum Thema, sagt Hug.

Vermieter wenden Zustimmungspflicht selektiver an

Bei Hunden und Katzen verlangt die grosse Mehrheit der Mietverträge eine vorgängige schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft.

Diese Zustimmungspflicht ist laut Hug zwar nicht neu. Verändert habe sich aber deren Handhabung: «Bei hoher Nachfrage können sich Vermieterinnen und Verwaltungen ihre Mieterschaft aussuchen und wenden die Zustimmungspflicht tendenziell konsequenter und selektiver an.»

Ein Hund oder eine Katze könne damit zum Nachteil werden: Bei vergleichbaren Bewerbungen – etwa hinsichtlich Einkommen, Haushaltsgrösse und Referenzen – werde die Tierhaltung oft zu einem von mehreren Differenzierungskriterien.

«Eine Bewerbung ohne Haustier verursacht für die Verwaltung administrativ und haftungsrechtlich weniger Aufwand und Unsicherheit», erklärt Hug. «Dies kann bei sonst gleichwertigen Dossiers den Ausschlag geben.»

Haustiere
Vermieter können bei vielen Bewerbungen wählerischer sein. Für Tierhalter wird der enge Mietmarkt damit noch enger. - unsplash

Ein generelles «Aussortieren» wegen eines Haustiers sei das aber nicht, betont er. Massgebend sei meist die Gesamtsituation der jeweiligen Liegenschaft.

Eine Rolle spielten etwa Tierart, Anzahl Tiere, Grösse und Rasse eines Hundes, Wohnungstyp, Bodenbeläge, Lift, gemeinschaftliche Aussenflächen oder frühere Konflikte in der Liegenschaft.

Auch Wincasa, eine der grossen Immobilienverwaltungen der Schweiz, verweist auf den Einzelfall. Grundsätzlich sei die Haltung von Haustieren in den von Wincasa bewirtschafteten Mietwohnungen erlaubt, sagt Sprecherin Roswitha Thurnheer.

Eine Bewilligung müsse aber vorgängig eingeholt werden. Bei der Wohnungsvergabe sei die Frage nach einem Haustier «in der Regel zweitrangig».

Tierschützer sehen eine Benachteiligung

Deutlich kritischer beurteilt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) die Entwicklung. Geschäftsleiter Gieri Bolliger sieht im angespannten Wohnungsmarkt zunehmend auch ein Tierschutzproblem.

TIR
Gieri Bolliger ist Rechtsanwalt und Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). - Facebook/Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

«Dass in fast der Hälfte aller Haushalte ein Haustier lebt, aber nur in gut einem Fünftel der inserierten Wohnungen Haustiere erlaubt sind, zeigt eindrücklich das Missverhältnis», sagt Bolliger.

Für ihn ist klar: «Das ist eine absolute Benachteiligung von Tierhalterinnen und Tierhaltern.»

Die Folgen könnten gravierend sein. Wer eine Wohnung suche und nur Absagen erhalte, könne unter Druck geraten, sich von einem Tier zu trennen.

Tiere könnten im Extremfall im Tierheim landen oder ausgesetzt werden. Andere Menschen würden gar nicht erst ein Tier adoptieren, obwohl viele Hunde und Katzen auf ein neues Zuhause warteten.

Tier im Recht fordert mehr Spielraum für Halter

Bolliger stört vor allem der grosse Spielraum der Vermietenden. Diese könnten die Haltung von Hunden und Katzen verbieten, ohne eine besondere Begründung liefern zu müssen. «Das ist stossend und nicht mehr zeitgemäss», sagt er.

Vermieter dürfen Haustiere ohne besonderen Grund verbieten. Ist das ok?

Der Tierschützer verweist auf wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass Haustiere für viele Menschen mehr als ein Hobby sind. Gerade für Alleinstehende oder ältere Personen seien sie wichtige soziale Begleiter.

«Deshalb ist es problematisch, wenn pauschale Verbote vor allem dazu dienen, mögliche Konflikte von vornherein zu vermeiden», sagt Bolliger.

Tier im Recht fordere keinen Freipass für jede Tierhaltung, räumt er ein. Wer ein Tier halte, müsse Verantwortung übernehmen und dessen Bedürfnisse erfüllen.

Aber: «Wenn Mietende eine verantwortungsvolle und tierschutzgerechte Haltung nachweisen können, sollte ihr Gesuch bewilligt werden.»

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #1763 (nicht angemeldet)

Ich verstehe auch die Immobilien-Firma, Wohnungen an Autostrassen, in Städten ist für Haustiere Hund, Katze nicht tier- freundlich. Ein tierfreundlicher Mieter, auch solvent nimmt eine Wohnung nahe Natur, dass Tier ungefährlich Auslauf hat. So ist's.

DiVa M.

Wer Tiere nicht achtet tut das auch bei den Mendchen nicht.

Weiterlesen

Wohnungen
7 Interaktionen
Bern
Eigentum
3 Interaktionen
Zürich
6 Interaktionen
Schweiz

MEHR AUS STADT BERN