Deutsche Opposition will Kassen-Sparpaket vor Gericht stoppen
In Deutschland will die Opposition ein geplantes Krankenkassen-Spargesetz mit Verfassungsklagen in letzter Minute stoppen.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen warf der Koalition der christdemokratischen Union (CDU und CSU) mit der sozialdemokratischen SPD ein «chaotisches Gesetzgebungsverfahren» vor und kündigte an, dieses vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Die rechtspopulistische AfD – die zweitstärkste Fraktion im Bundestag, dem deutschen Parlament – und Die Linke kündigten ebenfalls die Anrufung des Gerichts in Karlsruhe an.
Das umstrittene Spargesetz steht in einer Reihe weiterer Reformvorhaben, mit denen die seit Mai 2025 amtierende Regierung von Kanzler Friedrich Merz zum Sommer ihre Handlungsfähigkeit demonstrieren und Wirtschaftswachstum stimulieren will. Der Plan der Koalition ist bislang, das Gesundheits-Sparpaket an diesem Freitag im Bundestag zu beschliessen. Es soll dann auch direkt in den Bundesrat – die Kammer der Bundesländer – kommen, der an dem Tag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt.
Zuletzt hatte die Koalition nach anhaltender Kritik ihre Sparpläne immer wieder verändert. Umstritten ist auch, ob das Ziel erreicht wird, erneut höhere Krankenkassenbeiträge zu vermeiden. Dahmen sagte, selbst mit grösster Sorgfalt habe man nicht nachvollziehen können, wie die Koalition auf Einsparungen von 19 Milliarden Euro (rund 17,5 Milliarden Franken) kommen wolle.
Am Rande einer Sitzung des Gesundheitsausschusses machte der Grünen-Gesundheitsexperte seine Zweifel daran deutlich, dass «überhaupt noch ein ordnungsgemässes parlamentarisches Verfahren» bei diesem Gesetz möglich sei. Erst am Montag sei mit einem Änderungsantrag von rund 300 Seiten «praktisch ein neues Gesetz» vorgelegt worden. Die milliardenschweren Auswirkungen seien auf diese Weise keinesfalls seriös abschätzbar.
Dahmens Ausschusskollegen der anderen Oppositionsfraktionen kündigten ebenfalls die Anrufung des Verfassungsgerichts an. Die Abgeordneten Ates Gürpinar (Linke) und Martin Sichert (AfD) wollten dabei aber ihren Worten zufolge noch abwarten, ob die Koalition das Gesetz nicht selbst noch von der Tagesordnung nimmt. Das wurde vor einer Geschäftsordnungsdebatte im Plenum aber nicht erwartet, weshalb sich die Blicke nun nach Karlsruhe richten. «Wie das Gericht entscheidet, wird das Gericht entscheiden», so Dahmen.
Die Grünen wollen eine ähnliche Entscheidung wie im Fall Thomas Heilmann, wie Dahmen deutlich machte. Die Parallelität springe ins Auge. Der damalige CDU-Abgeordnete hatte im Sommer 2023 in Karlsruhe das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz der damaligen Koalition von SPD, Grünen und wirtschaftsliberaler FDP gestoppt.
Heilmann argumentierte, den Abgeordneten sei für die Beratung des umfangreichen und kurzfristig geänderten Gesetzentwurfs zu wenig Zeit geblieben. Das Bundesverfassungsgericht folgte der Argumentation und untersagte dem Bundestag, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.
Grünen-Chef Felix Banaszak und Fraktionschefin Katharina Dröge hatten zuvor bereits moniert, man habe erst am Montag noch umfangreiche Änderungen zu dem Gesetz erhalten. «Das ist nicht nur stümperhaft und unprofessionell, das ist eine grobe Missachtung unserer parlamentarischen Arbeit», so Banaszak.
Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.
Dröge mutmasste im ZDF, die Eile der Koalition habe auch mit den Bundesländern und möglichem Widerstand von dort zu tun. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte bereits an, einer Fristverkürzung im Bundesrat nicht zuzustimmen. Die Landesregierung wolle noch weitere Gespräche mit dem Bund führen. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht, die Länder könnten das Verfahren aber bremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen.
Nach Aussagen von Unions-Fraktionschef Jens Spahn vom Dienstag war die Koalition in ständiger Abstimmung mit den Ländern – kritische Themen aus Ländersicht: vor allem die Spitäler und die flächendeckende Versorgung. So sei noch vereinbart worden, dass es noch einmal 750 Millionen Euro mehr als bisher geplant pro Jahr für die Spitäler zur Finanzierung laufender Ausgaben geben könne.














