Deutsche Koalition einigt sich auf Details bei EU-Asylpolitik
Die deutsche Regierungskoalition von Christ- und Sozialdemokrat hat sich auf einen Kompromiss zur Asylpolitik geeinigt.

Nach Angaben aus Koalitionskreisen sieht dieser einerseits mehr Beschränkungen für Schutzsuchende, andererseits aber auch einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber vor. Zuerst hatte der «Spiegel» darüber berichtet.
Der innenpolitische Sprecher der Fraktion der christdemokratischen Union (CDU und CSU), Alexander Throm, sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa): «Im letzten Jahr hätte die Hälfte der Asylbewerber, die nach Deutschland gekommen sind, nach EU-Recht in einem anderen Mitgliedstaat bleiben müssen.»
Für die Union sei es daher unverhandelbar, die Weiterreise von Asylbewerbern in Europa zu stoppen. Um hier voranzukommen, «führen wir jetzt sogenannte Sekundärmigrationszentren ein, in denen die Betroffenen bis zu ihrer Rücküberstellung bleiben». Die Sozialleistungen für diese Gruppe würden gleichzeitig auf ein Minimum reduziert.
«Generell führen wir für alle Asylbewerber jetzt auch die neue Möglichkeit einer Asylverfahrenshaft ein, etwa wenn die Gefahr besteht, dass die Personen untertauchen», fügte der CDU-Politiker hinzu.
Weitere Details gaben die Koalitionspartner zunächst nicht bekannt. Der «Spiegel» schrieb, dass der Kompromiss neben der Einführung der Zentren auch vorsehe, dass Menschen in Asylverfahren deutlich schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen sollen. Demnach sollen künftig drei statt sechs Monate Wartezeit reichen. Auch die Gesundheitsversorgung für geflüchtete Kinder solle verbessert werden, schrieb das Magazin.
Gegen die Umsetzung der EU-Asylreform in deutsches Recht gemäss Kabinettsbeschluss hatte sich in der sozialdemokratischen SPD – der Koalitionspartnerin der Union – in den vergangenen Monaten Widerstand geregt. So hatte etwa Aziz Bozkurt, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD, kritisiert, dass die von der EU geplante Reform Spielraum bei der Auslegung lasse und sich die deutsche Regierung für eine maximal restriktive Umsetzung entschieden habe.
Amnesty International warf Berlin vor, es wolle – obwohl europarechtlich nicht verpflichtend – «zukünftig eine Inhaftierung von Familien und Kindern ermöglichen».
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) war am 14. Mai 2024 beschlossen worden und wird Mitte des Jahres anwendbar. Die EU-Mitgliedstaaten müssen entsprechend ihr nationales Recht anpassen.
Danach sollen etwa Verfahren beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Auch sollen Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.
Für Menschen aus Herkunftsstaaten, deren Bürger in Europa nur selten als schutzbedürftig anerkannt werden, soll es Asylverfahren an den EU-Aussengrenzen geben.














