Bundesverfassungsgericht entscheidet über Klimaklagen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Donnerstag (09.30 Uhr) seine Entscheidung zu insgesamt vier Verfassungsbeschwerden zum Klimaschutz.

Das Wichtigste in Kürze
- Die erste Klage wurde bereits 2018 eingereicht, die anderen beiden folgten 2020 nach Verabschiedung des deutschen Klimaschutzgesetzes..
Die Kläger sehen ihre Grundrechte verletzt, weil die Politik ihrer Ansicht nach die Erderwärmung nicht ausreichend eindämmt. Mehrere Umweltschutzorganisationen unterstützen die Klagen. (Az. 1 BvR 2656/18 u.a.)
Die erste Klage wurde bereits 2018 eingereicht, die anderen beiden folgten 2020 nach Verabschiedung des deutschen Klimaschutzgesetzes. In diesem wurde festgeschrieben, wie viele Treibhausgase einzelne Sektoren künftig noch ausstossen dürfen, um die Klimaziele zu erreichen. Darin ist bis 2030 eine Reduzierung des Kohlendioxidausstosses von 55 Prozent verglichen mit 1990 vorgesehen.