Zwischen Bund und Ländern bahnt sich Streit um die Kosten für die geplante Volkszählung in zwei Jahren an. Der Bundestag gab zwar am späten Donnerstagabend grünes Licht für den Zensus 2021: Die Abgeordneten stimmten für einen Gesetzestext, der die Rechtsgrundlage für die erste Volkszählung seit 2011 schafft.
Bundestag im Spiegel
Bundestag im Spiegel - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Länder wollen voraussichtlich Vermittlungsausschuss anrufen.

Die anvisierte Kostenverteilung stösst aber bei den Ländern auf Widerstand.

Laut dem Gesetzestext soll der Bund Kosten in Höhe von 238,4 Millionen Euro tragen. Bei den Ländern würden dagegen nach deren Berechnungen Haushaltsausgaben von 722 Millionen Euro anfallen.

Laut der «Neuen Osnabrücker Zeitung» dringen die Länder auf eine etwa gleiche Verteilung der Kosten - und wollen das Gesetz daher im Bundesrat stoppen. «So wie es aussieht, werden die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen», sagte der schleswig-holsteinische Bevollmächtigte beim Bund, der CDU-Politiker Ingbert Liebing, der Zeitung. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 28. Juni mit dem Zensusgesetz befassen.

Umfassen soll der Zensus eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung und eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis. Der Zensus ist laut Gesetz als registergestützte Erhebung konzipiert - das heisst, es werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und ausgewertet. Zusätzlich vorgesehen sind ergänzende statistische Befragungen der Bevölkerung.

Die Ergebnisse sollen laut Bundesinnenministerium für politische Planungen und Entscheidungen genutzt werden. Hier gehe es etwa um die Frage, wo Schulen, Studienplätze und Altersheime benötigt werden. Die Daten dienen zudem als Grundlage für zahlreiche andere Statistiken. Der letzte Zensus hatte 2011 stattgefunden.

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