Bundestag beschliesst Gesetz gegen Hass im Netz
Wer im Netz schwere Drohungen wie etwa Mord ausspricht, muss künftig mit härteren Strafen rechnen.

Das Wichtigste in Kürze
- Meldepflicht für bestimmte Delikte und schärfere Strafen.
Der Bundestag billigte am Donnerstag das Gesetz gegen Hass im Netz, das auch eine Meldepflicht für bestimmte Delikte vorsieht. Das Gesetz «dient dem Schutz aller Menschen, die von Rassisten und Rechtsextremisten bedroht und diffamiert werden», erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). AfD und Linke votierten gegen das Gesetz, FDP und Grüne enthielten sich der Stimme.
«Wir senden damit das ganz klare Signal aus, dass wir diese Taten nicht hinnehmen und uns mit Nachdruck dagegen zur Wehr setzen», sagte Lambrecht. Sie verwies auf den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, den antisemitischen Terroranschlag in Halle und die rassistischen Morde in Hanau.
«Mit der Meldepflicht der sozialen Netzwerke an das Bundeskriminalamt bei Volksverhetzungen, Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen sorgen wir dafür, dass Ermittlungen schnell beginnen», sagte die Justizministerin. «Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen.»
Künftig müssen die Betreiber sozialer Netzwerke Hassbotschaften an das Bundeskriminalamt (BKA) melden, damit sie von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können. Darunter fallen Morddrohungen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen, die Billigung von Straftaten sowie die Verbreitung von Kinderpornografie.
Unter die Meldepflicht fallen zudem die Verbreitung von Propagandamitteln und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie die Unterstützung krimineller und terroristischer Vereinigungen.
Strafbar sind der Neuregelung zufolge künftig Drohungen mit Körperverletzung - oder wenn jemand Delikte gutheisst. Darunter fällt es etwa, wenn die Aussage, jemand gehöre «an die Wand gestellt», gebilligt wird. Wer jemanden öffentlich im Netz beleidigt, kann künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, bislang galt ein Jahr.
Der im Strafrechtsparagrafen 188 festgelegte Schutz für Politiker vor übler Nachrede und Verleumdung wird ausserdem auf die kommunale Ebene ausgeweitet. Und wenn eine Tat aus antisemitischen Motiven begangen wird, gilt dies künftig ausdrücklich als strafverschärfend.
Künftig können zudem Menschen, die von Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugten Nachstellungen betroffen sind, leichter eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen. Die Behörden müssen künftig berücksichtigen, ob der Betroffene einem Kreis angehört, der sich aufgrund beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten in verstärktem Masse Anfeindungen oder Angriffen ausgesetzt sieht. Bei einer melderechtlichen Auskunftssperre wird bei Kandidaten auf Wahllisten nicht mehr die Wohnanschrift angegeben.