Bundeskabinett berät über Fachkräftezuwanderung

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Deutschland,

Die Bundesregierung will am Mittwoch (11.00 Uhr) die Eckpunkte für das künftige Fachkräftezuwanderungsgesetz beraten.

Arbeiter bei der Bahn
Arbeiter bei der Bahn - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Als weitere Säule des neuen Konzepts soll denjenigen Drittstaatsangehörigen die Einwanderung ermöglicht werden, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss erworben haben..

Die Vorlage sieht vor, dass es aus Drittstaaten stammenden Jobsuchenden «mit gutem Potenzial» ermöglicht werden soll, sich zur Suche eines Arbeitsplatzes in Deutschland aufzuhalten. Dafür soll nach dem Vorbild des kanadischen Punktesystems eine «Chancenkarte» eingeführt werden.

Als weitere Säule des neuen Konzepts soll denjenigen Drittstaatsangehörigen die Einwanderung ermöglicht werden, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss erworben haben. Für diese Gruppe wird in nicht reglementierten Berufen künftig darauf verzichtet, dass ihr Abschluss in Deutschland formal anerkannt sein muss. Ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen bekommen wie bisher die Blaue Karte.

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