Bank haftet nicht für Millionenverlust durch riskante Geldanlagen

    Keystone-SDA
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    Lausanne,

    Eine Genfer Bank muss einer Kundin den Verlust mehrerer Millionen Dollar durch riskante Geldanlagen ihres Sohnes nicht ersetzen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer mexikanischen Geschäftsfrau abgewiesen. Sie hatte von der Bank 3,6 Millionen Dollar Schadenersatz gefordert.

    bundesgericht lausanne
    Das Bundesgericht in Lausanne. - keystone

    Wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht, hatte die Frau 2008 ein Konto bei der Bank eröffnet und ihrem Sohn ein Jahr später eine umfassende Vollmacht erteilt. Dieser investierte das Geld in hochriskante Anlagefonds mit einer Hebelwirkung von bis zum Dreifachen des eingesetzten Kapitals. Ein Kursverlust von 33 Prozent konnte damit bereits zum vollständigen Verlust des investierten Betrags führen.

    Ein Bankberater, der den Sohn seit dem Studium kannte, hatte ihm zu einer vorsichtigeren Anlagestrategie geraten. Er empfahl ein breit diversifiziertes Portfolio mit einem Anteil von 75 Prozent Frankenobligationen. Der Sohn schlug den Rat jedoch aus und setzte seine riskanten Geschäfte fort.

    Die Folgen waren gravierend: Von den ursprünglich mehr als vier Millionen Dollar auf dem Konto blieben Ende 2019 weniger als 30'000 Dollar übrig. Obwohl die Mutter bereits 2013 von den riskanten Anlagen wusste, verklagte sie die Bank erst 2021.

    Die Genfer Gerichte wiesen die Klage ab. Zwischen der Kundin und der Bank habe lediglich ein sogenannter «Execution-only»-Vertrag bestanden. Bei diesem Geschäftsmodell führt die Bank die Aufträge ihrer Kunden aus, ohne deren Vermögen selbst zu verwalten.

    Das Bundesgericht stützte diese Auffassung. Bei einem solchen Vertrag müsse die Bank die finanziellen Interessen ihrer Kunden nicht umfassend schützen. Sie sei grundsätzlich auch nicht verpflichtet, über die Risiken einzelner Anlageaufträge oder deren mögliche Entwicklung zu informieren.

    Im vorliegenden Fall habe der Sohn die Anlageentscheide eigenständig getroffen und teilweise mehrere Aufträge täglich erteilt. Zudem sei er geschäftserfahren gewesen und habe die Risiken seiner Investitionen verstanden. Der Bankberater habe ihn ausdrücklich vor den Gefahren gewarnt.

    Entscheidend war auch die Vollmacht, die die Mutter ihrem Sohn erteilt hatte. Diese deckte nach Auffassung des Bundesgerichts auch die riskanten Anlagen ab. Damit musste sich die Frau dessen Handlungen rechtlich anrechnen lassen.

    Weil der Bankberater den Sohn über die Risiken informiert hatte, galt aus rechtlicher Sicht auch die Mutter als entsprechend informiert. Sie könne der Bank deshalb keine Pflichtverletzung vorwerfen.

    Die Geschäftsfrau muss Gerichtskosten von 20'000 Franken tragen und der Bank eine Parteientschädigung von 22'000 Franken bezahlen.

    (Urteil 4A_567/2025 vom 3. September 2026)

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    Kommentare

    User #3944 (nicht angemeldet)

    4 Millionen verballert. Tja... So gehen viele mit gratis geld um, das nicht ihnen gehört

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