Brandenburger AfD-Politiker Kalbitz darf vorerst in Partei bleiben
Der brandenburgische Politiker Andreas Kalbitz darf zunächst Mitglied der AfD bleiben.

Das Wichtigste in Kürze
- Berliner Landgericht gibt Eilantrag bisherigen Partei- und Fraktionschefs statt.
Das Berliner Landgericht gab einem Eilantrag des 47-Jährigen auf eine einstweilige Verfügung gegen seinen Rauswurf aus der Partei am Freitag statt. Nach mündlicher Verhandlung entschied das Gericht in dem Zivilstreit, dass der bisherige brandenburgische Partei- und Fraktionschef zunächst Mitglied bleiben und an Parteigremien teilnehmen könne. Dies gelte bis zu einer Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts.
Kalbitz war Mitte Mai wegen des Vorwurfs aus der AfD ausgeschlossen worden, bei seinem Parteieintritt im März 2013 eine Mitgliedschaft in der verbotenen rechtsextremen «Heimattreuen Deutschen Jugend» verschwiegen zu haben. Er bestreitet eine solche Mitgliedschaft allerdings. Bei Gericht liess sich der führende Vertreter des inzwischen offiziell aufgelösten rechten AfD-«Flügels» am Freitag anwaltlich vertreten und erschien nicht selbst zum Termin.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die AfD bei dem Parteiausschluss von Kalbitz das im Parteiengesetz «vorgeschriebene Verfahren nicht beachtet habe, so dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die erlassene vorläufige Regelung bestehe». Die Urteilsbegründung lag zunächst noch nicht schriftlich vor. Der Rechtsanwalt der AfD, Joachim Steinhöfel, brachte bereits vor der Urteilsverkündung eine Berufung ins Spiel.
Den Rauswurf von Kalbitz aus der AfD hatte Parteichef Jörg Meuthen vorangetrieben, der Bundesvorstand billigte ihn mit knapper Mehrheit. Der Kochef der AfD-Bundestagsfraktion und Förderer von Kalbitz, Alexander Gauland, erklärte nach dem Urteil am Freitag, er habe «dieses Ergebnis befürchtet».
Die knappe Mehrheit im Bundesvorstand solle sich nun «überlegen, ob sie den Weg der juristischen Auseinandersetzung weiterführen will, da diese offensichtlich zu Kollateralschäden in Partei und Bundestagsfraktion führt», ergänzte Gauland. An der Sitzung des Bundesvorstandes am Montag darf Kalbitz nach dem Urteil wieder teilnehmen.
Nach seinem AfD-Rauswurf liess Kalbitz den Vorsitz der brandenburgischen Landtagsfraktion und des Landesverbands ruhen, blieb aber Mitglied der Potsdamer AfD-Fraktion. Zugleich reichte er den Eilantrag gegen die Bundespartei ein, über den nun entschieden wurde. Zusätzlich klagt Kalbitz vor dem AfD-Schiedsgericht gegen seinen Parteirauswurf.
Die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch erklärte, das Landgericht habe «nicht über die Frage des Endes der Parteimitgliedschaft entschieden, sondern die Entscheidung darüber beim Bundesschiedsgericht der Partei belassen». Dessen Entscheidung wird nach Angaben von AfD-Anwalt Steinhöfel bald erwartet.
Die brandenburgischen Grünen erklärten nach dem Urteil, «an der erwiesenen rechtsextremistischen Gesinnung» von Kalbitz bestehe «nach wie vor kein Zweifel». In der Landes-AfD sei er zudem «lediglich ein Rechtsextremist unter vielen» und «nichts weiter als die Spitze des Einbergs». Erst vor wenigen Tagen hatte der brandenburgische Verfassungsschutz den AfD-Landesverband wegen rechtsextremistischer Tendenzen unter Beobachtung gestellt.
Unterstützung erhielt Kalbitz vom sächsischen AfD-Chef Jörg Urban. Kalbitz sei «ein sehr engagiertes Mitglied», erklärte er. «Ich freue mich sehr für ihn.» Nun müsse die AfD «geschlossen zur Sacharbeit zurückkehren», forderte Urban.
Indes wurde am Freitag bekannt, dass der Reservistenverband der Bundeswehr Kalbitz ebenfalls ausschloss. «Unsere Mitglieder sind Demokraten - Einzelfälle dürfen den Verband nicht in ein schlechtes Licht rücken», sagte Verbandspräsident Patrick Sensburg der «Westfalenpost».