BGH entscheidet über Veröffentlichung geheimer Afghanistan-Berichte

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Deutschland,

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) im Fall von Presseberichten über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr, ob die Bundesregierung die Veröffentlichung militärischer Lageberichte unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen kann.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Juli 2019 zu dem Fall, dass sich die Regierung nur dann auf das Urheberrecht berufen könne, wenn es sich bei den Lageberichten überhaupt um «geistige Schöpfung» handle..

Konkret geht es um die Veröffentlichung solcher Berichte durch die «Westdeutsche Allgemeine Zeitung» auf ihrer Internetseite. Die Bundesregierung verklagte die Zeitung auf Unterlassung und berief sich dabei auf das Urheberrecht. (Az. I ZR 139/15)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Juli 2019 zu dem Fall, dass sich die Regierung nur dann auf das Urheberrecht berufen könne, wenn es sich bei den Lageberichten überhaupt um «geistige Schöpfung» handle. Selbst dann könne eine Veröffentlichung aber zulässig sein, wenn dies für die politische Auseinandersetzung von «besonderer Bedeutung» sei. Abschliessend muss jetzt der BGH entscheiden.

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