Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen im Saarland gekippt

AFP
AFP

Deutschland,

Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat das Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen im Saarland gekippt.

Justitia
Angeklagt sind zehn Taten, aber auch über 60 Versuche. (Symbolbild) - afp

Das Wichtigste in Kürze

  • Oberverwaltungsgericht gibt Eilanträgen statt.

Das Gericht gab in am Montag veröffentlichten Beschlüssen Eilanträgen von Betreibern statt. Die Richter entschieden mit Blick auf den Betrieb von Friseursalons sowie Tattoo- und Piercingstudios, die Vorgabe stelle voraussichtlich eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen «körpernahen Dienstleistern» dar. (Az. 2 B 337/20 und 2 B 340/20)

Angesichts der von den Antragsstellern vorgetragenen Hygienekonzepte war es nach Ansicht des Gerichts nicht nachvollziehbar, weshalb diese ihre Betriebe schliessen müssen. Insbesondere Friseursalons hätten einen «deutlich höheren Kundendurchlauf» und nach Angaben des Robert-Koch Instituts lasse sich «keine Relevanz von Kosmetikstudios und Massagepraxen für die Weiterverbreitung» des Coronavirus ableiten. Die Schliessung dieser Betriebe sei somit unter dem «massgeblichen Kriterium der Pandemiebekämpfung» nicht nachvollziehbar. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich.

Kommentare

Weiterlesen

Aarau Polizei
Aarau
Aarau
Schüsse in Aarau

MEHR IN POLITIK

1 Interaktionen
Langenthal BE
41 Interaktionen
Berlin
Island
78 Interaktionen
Knappes Resultat

MEHR AUS DEUTSCHLAND

7 Interaktionen
Duisburg
a
45 Interaktionen
Soziale Ungleichheit
Friedrich Merz
283 Interaktionen
Leipzig (D)