Berliner Kammergericht verurteilt IS-Angehörige zu Haftstrafe

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Deutschland,

Wegen Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) hat das Berliner Kammergericht am Freitag eine 31-Jährige zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • 31-Jährige reiste mit Tochter nach Syrien zu Miliz.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Nadia B. im Dezember 2014 mit ihrer damals dreijährigen Tochter von Berlin nach Syrien gereist war, sich dort dem IS angeschlossen und mehrere IS-Kämpfer geheiratet hatte.

Sie habe ihre Tochter und weitere, in Syrien geborene Kinder im Sinn der IS-Ideologie erzogen und dabei «schwere Entwicklungsstörungen in Kauf genommen». Während ihrer Zeit in Syrien habe sie zudem unberechtigterweise weiterhin Sozialleistungen und Kindergeld bezogen.

B. wurde deshalb auch wegen schwerer Entziehung Minderjähriger, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie Betrugs und Steuerhinterziehung schuldig gesprochen. Ausserdem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 8000 angeordnet.

Die Bundesanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert, ausserdem die Einziehung von Wertersatz. Die Verteidigung brachte keinen konkreten Antrag ein, sprach sich aber für ein Haftstrafe von nicht mehr als drei Jahren aus.

Schon zuvor war es im Prozess zu einer Verständigung gekommen: Die Verteidigung stimmte einem Strafmass zwischen drei Jahren sowie drei Jahren und neun Monaten zu. Bedingung war ein umfassendes Geständnis. Zu diesem kam es im Verlauf des Verfahrens auch.

Die 31-Jährige berichtete ausführlich von ihrer zunehmenden Radikalisierung in Deutschland, der Reise nach Syrien, dem Leben als Teil des IS und die anschliessende Flucht 2018 über die Türkei. Von dort kehrte sie im April 2019 nach Deutschland zurück. Sie war zu diesem Zeitpunkt mit ihrem vierten Kind hochschwanger.

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