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UBS-Kapitalregeln: Bundesrat trifft auf Widerstand im Parlament

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Die schärferen Eigenkapital-Vorschriften für die UBS sollen hinausgezögert werden. Die nationalrätliche Wirtschaftskommission hat einen Vorstoss eingereicht.

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UBS: Verpasst die die Schweizer Großbank den Boom?. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der CS-Übernahme will der Bundesrat schärfere Eigenkapital-Vorschriften für die UBS.
  • Nun bremst die Wirtschaftskommission des Nationalrats und will zuerst ein «Gesamtpaket».
  • Dies wohl in der Annahme, dass die Verschärfungen so noch abgemildert werden können.

Die Pläne des Bundesrats, die Kapitalvorschriften für die UBS zu verschärfen, stossen auf Gegenwind. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats möchte das Vorhaben hinauszögern. Kritiker sehen darin einen Versuch, die geplante Reform abzuschwächen.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat vor drei Wochen entschieden: Sie will die strengeren Eigenkapitalanforderungen für Grossbanken gesetzlich regeln lassen. Der Bundesrat könnte dies auch im Alleingang per Verordnung tun. Mit dem wohlwollenden demokratischen Einbezug des Parlaments gibt das Finanzdepartement aber auch Kontrolle ab.

Kritik an der Entscheidung

Keller-Sutter wurde sogleich kritisiert, weil sie mit ihrer Entscheidung einen längeren politischen Entscheidungsprozess in Kauf nimmt. Dadurch lasse sie die UBS über Jahre hinweg in Unsicherheit. Diese Kritik erscheint nun plötzlich weniger stichhaltig: Die Befürworter der Bankenbranche selbst versuchen gerade, das Geschäft weiter zu verzögern.

Sollten Banken stärker reguliert werden?

Im Fokus steht die besonders umstrittene Massnahme des Bundesrats zur zukünftigen Bankenregulierung: Systemrelevante Banken sollen ihre ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit Eigenkapital unterlegen. Aktuell müssen sie dies nur mit 45 bis 60 Prozent. In der Praxis betrifft diese Verschärfung hauptsächlich die UBS.

Verzögerung des Geschäfts

Der Bundesrat wollte diese Gesetzesänderung gegenüber anderen geplanten Regulierungsänderungen vorziehen, um eine schnellere Behandlung zu ermöglichen. Doch die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat am gestrigen Dienstag einen Antrag unterstützt, der eine Verzögerung fordert. Der Entscheid erfolgte denkbar knapp, mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Thomas Aeschi (SVP/ZG).

UBS Eigenkapital Kernkapital
Bei Umsetzung aller vom Bundesrat vorgestellten Massnahmen würde die harte Kernkapitalquote der UBS nach heutiger Schätzung etwas über jener anderer international tätigen Grossbanken liegen. In einem gewissen Ausmass lässt sich diese Quote zudem durch Management-Entscheide beeinflussen. - EFD

Die Motion verlangt vom Bundesrat ein «Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität». Im Klartext bedeutet dies: «Von einer vorzeitigen Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen (...) ist abzusehen.»

Offenbar wird von bankenfreundlichen Parlamentariern spekuliert, dass sich die Eigenkapitalvorschriften eher aufweichen lassen, je länger der definitive Entscheid hinausgezögert wird.

Schärfere Vorschriften für UBS nach CS-Übernahme

Nach dem Debakel bei der Credit Suisse reagierte der Bundesrat mit strengeren Eigenkapitalvorschriften. Insbesondere systemrelevante Banken wie die UBS sollen vorsichtiger wirtschaften und sich besser auf Krisensituationen vorbereiten können. Zudem soll die Finma mehr Möglichkeiten erhalten, frühzeitig einzugreifen und Fehlverhalten zu bestrafen.

Eine zentrale Massnahme betrifft ausländische Tochtergesellschaften von Banken: Sie sollen künftig vollständig vom Eigenkapital des Mutterhauses abgezogen werden. Dies soll das Schweizer Geschäft stabilisieren und im Notfall handlungsfähiger machen.

Die genaue Höhe des zusätzlichen Kapitals, das die UBS benötigen würde, hängt von vielen Faktoren ab. Finanzministerin Karin Keller-Sutter sprach von theoretisch 23 Milliarden Franken. Sie betonte aber gleichzeitig, dass dieser Betrag durch Entscheidungen der UBS beeinflusst werden könne.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der klaren Festlegung von Verantwortlichkeiten innerhalb der Banken. Im Falle eines Fehlverhaltens soll so gezielt die verantwortliche Person oder Gruppe zur Rechenschaft gezogen werden können. Dies soll dazu beitragen, dass sich Verantwortliche nicht aus der Affäre ziehen können und abschreckend auf potenzielles Fehlverhalten wirken.

Kommentare

User #1707 (nicht angemeldet)

Also ist das Parlament gegen das Volk!

User #6440 (nicht angemeldet)

Ab dem 15.10.2027 hat jeder Anrecht auf ein einziges Konto. Privatbesitz war DAVOR. Die Miete geht direkt an den Staat und stellt ebenso die Steuern dar. Gruss Alienkomponist & much more.

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