UBS-Kapitalregeln: Bundesrat trifft auf Widerstand im Parlament
Die schärferen Eigenkapital-Vorschriften für die UBS sollen hinausgezögert werden. Die nationalrätliche Wirtschaftskommission hat einen Vorstoss eingereicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach der CS-Übernahme will der Bundesrat schärfere Eigenkapital-Vorschriften für die UBS.
- Nun bremst die Wirtschaftskommission des Nationalrats und will zuerst ein «Gesamtpaket».
- Dies wohl in der Annahme, dass die Verschärfungen so noch abgemildert werden können.
Die Pläne des Bundesrats, die Kapitalvorschriften für die UBS zu verschärfen, stossen auf Gegenwind. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats möchte das Vorhaben hinauszögern. Kritiker sehen darin einen Versuch, die geplante Reform abzuschwächen.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat vor drei Wochen entschieden: Sie will die strengeren Eigenkapitalanforderungen für Grossbanken gesetzlich regeln lassen. Der Bundesrat könnte dies auch im Alleingang per Verordnung tun. Mit dem wohlwollenden demokratischen Einbezug des Parlaments gibt das Finanzdepartement aber auch Kontrolle ab.
Kritik an der Entscheidung
Keller-Sutter wurde sogleich kritisiert, weil sie mit ihrer Entscheidung einen längeren politischen Entscheidungsprozess in Kauf nimmt. Dadurch lasse sie die UBS über Jahre hinweg in Unsicherheit. Diese Kritik erscheint nun plötzlich weniger stichhaltig: Die Befürworter der Bankenbranche selbst versuchen gerade, das Geschäft weiter zu verzögern.
Im Fokus steht die besonders umstrittene Massnahme des Bundesrats zur zukünftigen Bankenregulierung: Systemrelevante Banken sollen ihre ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit Eigenkapital unterlegen. Aktuell müssen sie dies nur mit 45 bis 60 Prozent. In der Praxis betrifft diese Verschärfung hauptsächlich die UBS.
Verzögerung des Geschäfts
Der Bundesrat wollte diese Gesetzesänderung gegenüber anderen geplanten Regulierungsänderungen vorziehen, um eine schnellere Behandlung zu ermöglichen. Doch die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat am gestrigen Dienstag einen Antrag unterstützt, der eine Verzögerung fordert. Der Entscheid erfolgte denkbar knapp, mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Thomas Aeschi (SVP/ZG).

Die Motion verlangt vom Bundesrat ein «Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität». Im Klartext bedeutet dies: «Von einer vorzeitigen Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen (...) ist abzusehen.»
Offenbar wird von bankenfreundlichen Parlamentariern spekuliert, dass sich die Eigenkapitalvorschriften eher aufweichen lassen, je länger der definitive Entscheid hinausgezögert wird.
Schärfere Vorschriften für UBS nach CS-Übernahme
Nach dem Debakel bei der Credit Suisse reagierte der Bundesrat mit strengeren Eigenkapitalvorschriften. Insbesondere systemrelevante Banken wie die UBS sollen vorsichtiger wirtschaften und sich besser auf Krisensituationen vorbereiten können. Zudem soll die Finma mehr Möglichkeiten erhalten, frühzeitig einzugreifen und Fehlverhalten zu bestrafen.
Eine zentrale Massnahme betrifft ausländische Tochtergesellschaften von Banken: Sie sollen künftig vollständig vom Eigenkapital des Mutterhauses abgezogen werden. Dies soll das Schweizer Geschäft stabilisieren und im Notfall handlungsfähiger machen.
Die genaue Höhe des zusätzlichen Kapitals, das die UBS benötigen würde, hängt von vielen Faktoren ab. Finanzministerin Karin Keller-Sutter sprach von theoretisch 23 Milliarden Franken. Sie betonte aber gleichzeitig, dass dieser Betrag durch Entscheidungen der UBS beeinflusst werden könne.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der klaren Festlegung von Verantwortlichkeiten innerhalb der Banken. Im Falle eines Fehlverhaltens soll so gezielt die verantwortliche Person oder Gruppe zur Rechenschaft gezogen werden können. Dies soll dazu beitragen, dass sich Verantwortliche nicht aus der Affäre ziehen können und abschreckend auf potenzielles Fehlverhalten wirken.