Angehörige von IS-Kämpfern wollen Rückkehrrecht nach Australien einklagen

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Australien,

In Australien bahnt sich ein Rechtsstreit um das Rückkehrrecht der Angehörigen von Kämpfern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) an. Die Anwaltskanzlei Stary Norton Halphen kündigte am Donnerstag für die kommenden Tage eine Klage vor dem australischen Bundesgerichtshof an. Die Kanzlei vertritt die Rechte von knapp 30 Frauen und Kindern, die derzeit in dem von Kurden kontrollierten Lager Al-Hawl im Nordosten Syriens festgehalten werden.

Eine Frau mit ihrem Kind im Lager Al-Hawl
Eine Frau mit ihrem Kind im Lager Al-Hawl - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Zukunft tausender von Kurden festgehaltener Flüchtlinge international umstritten.

Die Dringlichkeit ergebe sich aus den «höllischen» Lebensbedingungen in dem Lager, sagte die Anwältin Sarah Condon. Den Kindern erlitten dort «seelischen Schaden». Im Juni waren acht Waisen zweier IS-Kämpfer in Australien aufgenommen worden. Am Donnerstag verabschiedete das australische Parlament jedoch eine Neuregelung, nach der für australische IS-Kämpfer für zwei Jahre jede Rückkehrmöglichkeit versperrt sein soll.

In dem Lager Al-Hawl leben zehntausende Menschen. Darunter sollen rund 12.000 Ausländer sein, auch Deutsche. Die Rückkehr von IS-Kämpfern ist international umstritten, in Europa gibt es keine einheitlichen Bestimmungen.

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