AfD-Abgeordnete zu Recht aus baden-württembergischem Landtag ausgeschlossen

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Deutschland,

Der Ausschluss der Abgeordneten Stefan Räpple (AfD) und Wolfgang Gedeon (fraktionsloses AfD-Mitglied) aus mehreren Sitzungen des baden-württembergischen Landtags ist rechtens gewesen.

Stefan Räpple (links) und Wolfgang Gedeon
Stefan Räpple (links) und Wolfgang Gedeon - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verfassungsgerichtshof erklärt Vorgehen gegen Gedeon und Räpple für rechtmässig.

Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes am Montag in Stuttgart. Nach Ansicht der Richter liegt es im Ermessen der Landtagspräsidentin, Ordnungsrufe zu erteilen, um eine ordentliche Plenarsitzung zu ermöglichen.

Auch bei einem Ausschluss aus der Sitzung billigten die Verfassungsrichter dem Parlamentspräsidenten einen erheblichen Entscheidungsspielraum zu. «Ist einem Abgeordneten die rote Karte gezeigt worden, so hat er - im Interesse einer möglichst ungestörten Fortsetzung der Sitzung - zwingend das Spielfeld zu verlassen», heisst es im Urteil. Mögliche Fehlentscheidung könnten von betroffenen Abgeordneten nachträglich angefochten werden.

Gedeon und Räpple kritisierten die Entscheidung als «Ergebnisjustiz, getragen von Staatsideologie», die den Abgeordneten das Recht auf Meinungsfreiheit abspreche. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schlossen sie nicht aus.

Das Gericht wies eine Klage der beiden Abgeordneten ab, mit der sie sich gegen einen Parlamentsausschluss nach einer Landtagssitzung im Dezember vergangenen Jahres gewehrt hatten. Stefan Räpple hatte nach dem Zwischenruf «So sind sie die roten Terroristen» - bezogen auf einen Beschluss der der Jusos - einen Ordnungsruf erhalten und weigerte sich trotz anhaltenden Störens der Sitzung, den Saal zu verlassen.

Gedeon hatte Parlamentspräsidentin Muhterem Aras in einer Rede als «Oberlehrerin» bezeichnet und in Anspielung auf ihre Herkunft gesagt, so könne sie ein «Parlament in Anatolien» führen, das sei «Demokratie à la Türkei». Gedeon und Räpple verliessen den Plenarsaal erst unter Begleitung der Polizei. Es war der erste Polizeieinsatz gegen Abgeordnete im Stuttgarter Landtag überhaupt. Aras schloss beide Abgeordnete von drei Sitzungstagen aus.

Das Gericht stellte mit seiner Entscheidung auch klar, dass von den Abgeordneten Kritik an der Sitzungsleitung eines Parlamentspräsidenten geübt werden dürfe, so lange sie sachlich vorgetragen werde. Vor allem aber die Äusserung Gedeons brandmarkten die Richter als «persönlichen Angriff» auf Aras als Mensch «mit diskriminierendem Charakter».

Bedenken, dass der Sitzungsausschluss angemessen gewesen sei, bestünden nicht, erklärte das Gericht. Parlamentspräsidentin Aras zeigte sich erfreut über das Urteil. «Ich hoffe, dass die Entscheidung dazu beiträgt, dass künftig die Spielregeln im Hohen Haus geachtet werden», erklärte sie.

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