Zusammenarbeit Schweiz-EU im Bereich Eisenbahn verlängert
Die Schweiz und die EU wollen weiterhin im Zugverkehr zusammenarbeiten. Der Bundesrat will dazu in die «technische Säule» investieren.

Das Wichtigste in Kürze
- Für den öffentlichen Verkehr wollen die Schweiz und die EU enger zusammenarbeiten.
- Beide Seiten hätten ein grosses Interesse an geregeltem grenzübergreifendem Bahnverkehr.
- Der Bundesrat will in die «technische Säule» investieren.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) soll um ein weiteres Jahr verlängert werden. Darauf haben sich die Schweiz und die EU an einem virtuellen Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses am Freitag geeinigt.
Die Schweiz und die EU hätten beide ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniere, schrieb das BAV in einer Mitteilung.
Denn im Jahr 2019 hatte die EU das Zulassungsverfahren für neues Rollmaterial europaweit harmonisiert und vereinfacht. Seither ist die Europäische Eisenbahnagentur für die Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig.
Bundesrat will in Technik investieren
Grundlage für die Harmonisierung bei Zulassungsverfahren in der EU ist die «technischen Säule» des vierten Eisenbahnpakets. Der Bundesrat hatte entschieden, diese «technische Säule» schrittweise in das schweizerische Recht zu übernehmen. Um wettbewerbsmässig nicht ins Hintertreffen zu gelangen, wie das BAV weiter schrieb.
«Auf diese Weise sinkt für schweizerische Unternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr der administrative Aufwand erheblich.» Denn sonst hätten die Unternehmen für die Zulassungen von Rollmaterial in jedem betroffenen Land ein separates Verfahren durchlaufen müssen, hiess es weiter.

Da jedoch die Zusammenarbeit der Schweiz und der EU in diesem Bereich bis Ende 2021 befristet war, musste diese nun um ein Jahr verlängert werden.
Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen
Grund für die Verlängerung ist die noch nicht vollständig erfolgte Übernahme der entsprechenden EU-Regelungen durch die Schweiz. Damit nun die erzielte Vereinbarung unterzeichnet werden kann, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates und der EU-Kommission.
Das 40. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses wurde von Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der EU-Kommission, präsidiert. Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamtes für Verkehr, leitete die Schweizer Delegation.