Zürcher Obergericht muss sich wohl mit Sanija Ameti beschäftigen
Sanija Ameti hat Berufung gegen ihre Verurteilung wegen Störung der Glaubensfreiheit angemeldet.

Das Wichtigste in Kürze
- Ameti hat gegen ihre Verurteilung wegen Störung der Glaubensfreiheit Berufung eingelegt.
- Somit könnte der Fall vor dem Zürcher Obergericht landen.
- Ameti schoss auf ein Bild von Maria mit dem Jesuskind im Arm und postete das Bild im Netz.
Das geht aus einem Beitrag von JSVP-Präsident Niels Fiechter auf X hervor. Damit könnte sich das Zürcher Obergericht mit dem Fall beschäftigen.
Nach Anmeldung der Berufung erhalten die Prozessbeteiligten das schriftlich begründete Urteil. Danach entscheiden sie über einen Weiterzug. Der Verteidiger von Ameti reichte die Berufung fristgerecht ein, wie das am Donnerstag veröffentlichte Schreiben zeigt.
Das Bezirksgericht Zürich hatte die ehemalige GLP-Politikerin am 28. Januar zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt. Dazu kam eine Busse von 500 Franken.
Fiechter war wie 24 andere Personen Privatkläger und forderte eine Genugtuung wegen «verletzter religiöser Gefühle». Das Gericht verwies die Forderungen auf den Zivilweg.
Im September 2024 teilte Ameti auf Instagram ein Foto von sich in Schiessstellung. «Abschalten» schrieb sie dazu. Kurz zuvor hatte sie mit ihrer Druckluft-Pistole rund zwanzig Mal auf ein Bild von Jesus und Maria geschossen. Es handelte sich um eine herausgerissene Seite aus dem Katalog eines Auktionshauses.
Ameti löschte den Post zwar rasch wieder und entschuldigte sich dafür. Doch Jesus und Maria als Zielscheibe hatten da längst für Schlagzeilen gesorgt.











