Bei der Modernisierung des Schweizer Stiftungsrechts bleibt es auch nach den neusten Beratungen im Nationalrat bei zwei Differenzen. Sie betreffen die Ausgestaltung des Beschwerderechts und die Entschädigung von Stiftungsratsmitgliedern.
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Der Nationalrat an einer Session. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat hielt an der Erweiterung des Kreises der Beschwerdelegitimierten mit 108 zu 79 Stimmen fest.
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Ebenso blieb er mit 121 zu 69 Stimmen bei seiner Ansicht, dass Stiftungsräte künftig eine angemessene Entschädigung zu Gute haben sollen.

Beim Beschwerderecht war der Begriff des «berechtigten Kontrollinteresses» dem Ständerat zu wenig genau definiert. Der Nationalrat überwies nun den Passus, der es Stiftern, Begünstigten, Gläubigern der Stiftung, Stiftungsratsmitgliedern oder Spendern oder ihnen nahestehenden Personen das Beschwerderecht einräumen will.

Eine Konkretisierung mache Sinn, meinte Beat Flach (GLP/AG), da Stiftungen im Gegensatz zu anderen Organisationsformen keine Generalversammlungen mit allen Mitgliedern abhalten würden. Das Beschwerderecht sei heute zu eng gefasst, sekundierte Parteikollegin Judith Bellaiche (GLP/ZH).

Der Ständerat wollte hier bisher an der geltenden Gesetzgebung festhalten. Das Störpotenzial und die Einmischung in die reguläre Stiftungstätigkeit werde sonst zu gross, sagte Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH), der sich für die Lösung der kleine Kammer stark machte. Eine Beschwerdeflut sei nicht auszuschliessen.

Nach Ansicht der Mehrheit des Nationalrats soll weiter in die Revision einfliessen, dass Stiftungsräte, die auch künftig steuerbefreit wären, trotzdem eine «angemessene Entschädigung» erhalten können. Letztlich gehe es um die Frage, wie professionell Stiftungsräte zusammengesetzt sein sollen, die zum Teil grosse Vermögen verwalten würden, warb Beat Flach (GLP/AG) für diese Lösung.

Stiftungen hätten bereits heute entsprechenden Handlungsspielraum, wandte sich Florence Brenzikofer (Grüne/BL) gegen die Festschreibung im Gesetz. Entschädigungsexzesse seien sonst nicht ausgeschlossen und es könnten Gelder zweckentfremdet werden. Zudem sei auch die Mehrheit der Kantone dagegen. Bereits nach geltender Praxis würden angemessene Entschädigungen in Stiftungen akzeptiert und die Kantone hätten hier Handlungsspielraum.

Mit der «Mini-Modernisierung» sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen verbessert und der Stiftungsstandort Schweiz gestärkt werden. In der Schweiz gibt es über 13'000 Stiftungen, die rund 100 Milliarden Franken verwalten.

Die Revision war in den Räten grundsätzlich unumstritten. Mit dieser sollen etwa Änderungen der Stiftungsurkunde zum Zweck oder der Organisation einer Stiftung mit der Angabe eines einfachen, sachlichen Grundes möglich sein. Zudem soll eine solche Änderung nicht mehr notariell beurkundet werden müssen. So sollen Stiftungen flexibler und der Stiftungsstandort Schweiz attraktiver werden.

Ausgearbeitet wurde die Vorlage von der Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Angestossen worden war die Revision mit einem Vorstoss von alt Ständerat Werner Luginbühl (BDP/BE).

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