Die Wirtschaftskommission des Ständerats haben die Beratungen zur Revision beendet. Es kommen einige Anträge von der Wak zusätzlich dazu.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wak hat die Revision für den Ständerat bereitgestellt.
  • Zudem beantragt die Wak zwei weitere Revisionen.

Das revidierte Beschaffungsgesetz ist bereit für den Ständerat. Dessen Wirtschaftskommission (Wak) hat die Vorlage zu Ende beraten und mit zahlreichen Änderungen einstimmig angenommen.

Das teilten die Parlamentsdienste heute Freitag mit. Die Wak beantragt dem Rat zum Beispiel mit 9 zu 3 Stimmen, das Einsichtsrecht des zuständigen Finanzinspektorats oder der Finanzkontrolle aus dem Gesetz zu streichen.

Der Bundesrat schlägt vor, dass diese bei freihändig vergebenen Aufträgen im Wert über einer Million Franken Einsicht in sämtliche Akten nehmen können, die als Grundlage zur Preisbildung dienten. Ist der Preis überhöht, soll er reduziert werden können.

Arbeitsplätze für Ältere

Weiter beantragt die Wak, dass öffentliche Aufträge nicht mit der Absicht umschrieben werden dürfen, dass von vornherein nur eine bestimmte Anbieterin für den Zuschlag in Frage kommt. Die «Verlässlichkeit des Preises» will sie als Zuschlagskriterium streichen. Nach dem Willen der Wak sollen dagegen Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende und die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen eine Rolle spielen.

Mit 7 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, die Bestimmung zu streichen, wonach bei aufwendigen Prüfungen der Angebote eine Vorauswahl von drei Angeboten gemacht werden kann. Als günstigstes Angebot will die Wak dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis definieren. Zudem soll der volle Rechtsschutz auch ausserhalb des Staatsvertragsrechts gewährt werden.

Anbieter in der Pflicht

Weitere Änderungsanträge hatte die Wak bei früheren Beratung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) beschlossen. So sollen Anbieter deklarieren müssen, dass alle beteiligten Unternehmen die Arbeits- und Lohnbedingungen einhalten.

Die Totalrevision des Beschaffungsrechts ist nötig wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Diese hat die Wak ebenfalls einstimmig gutgeheissen. Gleichzeitig wird das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen angeglichen. Die Regelung hat grosse Bedeutung: Das jährliche Einkaufsvolumen wird auf über 40 Milliarden Franken geschätzt.

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