Heute Sonntag entscheidet die Stimmbevölkerung über die Vorlage «Ehe für alle». Eine Übersicht mit den wichtigsten Fakten:
Ehe für alle
Auf einer Hochzeitstorte sind zwei gleichgeschlechtliche Ehepaare abgebildet. - Keystone

Heute können zwei Frauen oder zwei Männer in der Schweiz nicht heiraten. Sie haben lediglich die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Pro Jahr tun dies etwa 700 Paare.

Diese eingetragene Partnerschaft wurde in den vergangenen Jahren in einzelnen Punkten rechtlich der Ehe angenähert. Es bestehen aber weiterhin grosse Unterschiede.

Der europäische Teil der Niederlande ermöglichte gleichgeschlechtlichen Paaren 2001 als erstes Land die Schliessung einer Ehe. Ausser Italien und Kleinststaaten wie der Vatikan ermöglichen heute alle westeuropäischen Staaten die gleichgeschlechtliche Ehe.

Mit der vom Parlament verabschiedeten Vorlage «Ehe für alle» dürfen gleichgeschlechtliche Paare künftig zivil heiraten. Sie werden anderen Ehepaaren damit institutionell, aber auch rechtlich gleichgestellt. Das gilt etwa für die erleichterte Einbürgerung eines ausländischen Ehegatten, einer ausländischen Ehegattin.

Homosexuelle Paare können zudem gemeinsam ein Kind adoptieren. Ausserdem erhalten verheiratete Frauenpaare Zugang zur gesetzlich geregelten Samenspende. Die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft bleiben für alle verboten. Eingetragene Partnerschaften können künftig weitergeführt oder in eine Ehe umgewandelt, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden.

Ja-Komitee: «Ehe für alle nimmt niemandem etwas weg»

SP, FDP, Mitte, Grüne sowie GLP, viele Unternehmen, die Operation Libero und die Community wollen der Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zum Durchbruch verhelfen. Laut dem Ja-Komitee lässt sich die heute geltende «staatliche Diskriminierung» nicht länger begründen. Die «Ehe für alle» nehme niemandem etwas weg.

Zudem wird ins Feld geführt, dass der Staat nicht eine Lebensform einer anderen vorziehen dürfe. Die Ehe gilt in der Schweiz als Grundrecht - festgeschrieben in Artikel 14 der Schweizerischen Bundesverfassung. Dieses verfassungsmässige garantierte Recht auf Ehe gilt aber momentan nicht für gleichgeschlechtliche Paare.

Konservative Kreise kämpfen gemeinsam gegen die «Ehe für alle». Sie haben das Referendum gegen den Parlamentsentscheid ergriffen. Offiziell die Nein-Parole gefasst haben die SVP, die EDU und die EVP. Gegen die Vorlage sind auch einige Kantonalsektionen der Mitte-Partei sowie die Schweizerische Evangelische Allianz.

Sie stören sich insbesondere an der mit der Vorlage verknüpften Samenspende für lesbische Paare. Diese ebne das Terrain für ein «fatales Gesellschaftsexperiment», lautet der Tenor. Sie führe zu gesetzlich geförderter Vaterlosigkeit.

Zudem stört sich das Referendumskomitee daran, dass die «Ehe für alle» per Gesetz eingeführt werden soll. Seiner Meinung nach bräuchte es dazu zwingend eine Verfassungsänderung und damit das Ja von Volk und Ständen.

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