Parlament

    Verwahrung für jugendliche Mörder in der Schweiz

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Das Parlament will eine Lücke im Jugendstrafgesetz schliessen und ermöglicht die Verwahrung von jungen Mördern.

    Verwahrung Jugendliche
    Jugendliche Mörderinnen und Mörder können in der Schweiz künftig verwahrt werden. Das hat das Parlament entschieden. (Themenbild) - sda

    Wer im Jugendalter einen Mord begangen hat, kann in der Schweiz künftig verwahrt werden. Das Parlament will mit dieser neuen Bestimmung eine Lücke im Jugendstrafgesetz schliessen. Nach dem Ständerat hiess am Mittwoch auch der Nationalrat die Anpassungen im Jugendstrafgesetz grundsätzlich gut, mit 130 zu 61 Stimmen, gegen den Willen von SP und Grünen.

    Verwahrt werden können sollen junge Menschen, die als Minderjährige und nach ihrem 16. Geburtstag einen Mord begangen haben. Bei ihnen muss am Ende der jugendstrafrechtlichen Sanktion die ernsthafte Gefahr bestehen, dass sie eine weitere solche Straftat begehen.

    Gefahr einer Wiederholungstat

    Verwahrt werden sollen also nicht 16- oder 17-Jährige, sondern junge Mörder nach Vollendung des 18. Lebensjahrs im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion. Von 2010 bis 2020 wurden laut Bundesrat zwölf Jugendliche in der Schweiz wegen Mordes verurteilt. Für einzelne von ihnen habe nach dem Vollzug eine fürsorgerische Unterbringung beantragt werden müssen. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.

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