Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) wartet auf den Bundesratsentscheid zur UNRWA-Unterstützung und vertagt ihren Entscheid.
UNRWA Schule Palästina
Ein palästinensisches Mädchen wartet beim Eingang einer UNRWA-Schule. (Archivbild) - Dpa

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) hat ihren Entscheid zu Schweizer Beiträgen an das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA vertagt. Sie will nach eigener Aussage den Entscheid des Bundesrats in der Sache abwarten. Grundsätzlich unterstützt die Kommission das Vorgehen des Bundesrats, was die humanitäre Hilfe für den Nahen Osten angeht, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten.

Einstimmig erklärte sie sich mit der Auszahlung einer ersten Tranche von 56,2 Millionen Franken einverstanden. Dabei geht es allerdings nicht um die UNRWA. Das Geld soll den Angaben zufolge Organisationen aus der Schweiz, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und anderen UN-Organisationen zugutekommen. Zudem sollen Gelder an internationale und lokale Nichtregierungsorganisationen gehen.

Zahlungen im Wartestand

Mit der Finanzierung der UNRWA werde sich die Kommission erst auseinandersetzen, wenn ein Vorschlag des Bundesrats vorliege, hiess es im Communiqué. Das Parlament hatte bei der Beratung des Budgets in der Wintersession beschlossen, dass Auszahlungen für humanitäre Hilfe im Nahen Osten im Jahr 2024 in Tranchen erfolgen sollten. Zudem verlangte es die vorgängige Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen.

Hintergrund waren damals Vorwürfe, in Schulen der UNRWA in den Palästinensergebieten werde gegen Israel gehetzt und es würden Terroranschläge verherrlicht. Die israelische Regierung beschuldigt das UN-Hilfswerk zudem, mehrere seiner Mitarbeiter seien in das Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 verwickelt. Wie andere westliche Staaten setzte die Schweiz nach Bekanntwerden der Vorwürfe ihre Zahlungen an die UNRWA aus.

Erste Tranche für UNRWA?

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) hatte Ende April den Bundesrat aufgefordert, eine erste Zahlung an die UNRWA zu ermöglichen. Die Höhe der Tranche liess sie offen. Es wird erwartet, dass die Landesregierung das Thema bald diskutiert.

Die Nationalratskommission stellte für die weitere Unterstützung der UNRWA durch die Schweiz Bedingungen. Die Hilfsorganisation müsse garantieren können, dass das Schweizer Geld nur für die Nothilfe und für humanitäre Hilfe eingesetzt werde. Die Befürworterinnen und Befürworter einer weiteren Unterstützung der UNRWA argumentieren insbesondere mit der katastrophalen Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen.

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