Uno-Experte kritisiert die Schweiz wegen Rückführungen nach Burundi

Keystone-SDA
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Genève,

Die Schweiz verstösst nach Ansicht eines unabhängigen Uno-Experten gegen ihre internationalen Verpflichtungen. Dies, weil sie burundische Asylsuchende in ihr Heimatland zurückschickt.

Nichtregierungsorganisationen machen die Schweizer Behörden seit Jahren auf die Gefahren für Personen aufmerksam, die nach Burundi zurückgeschickt werden (Archivbild).
Nichtregierungsorganisationen machen die Schweizer Behörden seit Jahren auf die Gefahren für Personen aufmerksam, die nach Burundi zurückgeschickt werden (Archivbild). - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Wie eine Koalition aus fast 40 Nichtregierungsorganisationen (NGO) fordert der Sonderberichterstatter für Burundi, Gaëtan Zongo, die Aussetzung dieser Praxis. Die Analyse des Staatssekretariats für Migration (SEM) zur Lage in Burundi sei «unzureichend, sagte er am Mittwoch der Presse. Er werde diese Situation wahrscheinlich vor dem Menschenrechtsrat bei dessen nächster Sitzung ansprechen, die Mitte Juni in Genf beginnt.

In vier Jahren seien rund 700 ablehnende Entscheide gefällt worden. Seit 2024 wurden vom SEM 17 Zwangsrückführungen durchgeführt, davon 11 im vergangenen April. Vier Kantone waren mit dem Vollzug beauftragt.

Einige der Abgeschobenen wurden jedoch festgenommen, inhaftiert und zur Zahlung einer Freilassungsgebühr gezwungen, wie die Genfer Anwältin Emma Liden sagte. Sie vertritt eine Gruppe von burundischen Exilanten und hatte Zongo darauf aufmerksam gemacht. In mindestens einem Fall sei es zu sexueller Gewalt gekommen. Und es scheine, dass die Behörden über den Inhalt bestimmter Schweizer Asylakten informiert seien, so die Anwältin.

Die Beantragung von Asyl werde als «illoyaler Akt gegen das Regime» angesehen, so der Uno-Sonderberichterstatter weiter. Laut den NGO ist die Schweiz eines der wenigen europäischen Länder, die auf Zwangsrückführungen zurückgreift.

In einem aktuellen Dokument stuft das SEM die Situation als problematisch ein, fügt jedoch hinzu, dass Rückführungen «weiterhin möglich» seien. Liden kritisiert, dass es sich dabei auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts stütze, die auf einer Rechtsprechung beruhten, die die Situation im Land nicht mehr widerspiegle.

Eine Untersuchungskommission des Uno-Menschenrechtskommissariats warf den Behörden in Burundi wiederholt Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.

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Kommentare

User #3649 (nicht angemeldet)

Es darf keine Rekursmöglichkeiten mehr geben. Sonst gibt es wieder eine Ausnahme für Alle! Und die Anzahl Abschiebungen ist einfach lächerlich klein!

User #2827 (nicht angemeldet)

Wer einen abschlägigen Bescheid hat, muss zurück in sein Land. Das ist geltendes Recht und gilt für alle.

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