Ab 1. April 2024 werden Unfall-Datenschreiber und Fahrassistenz-Systeme für neue Fahrzeuge Pflicht. Dadurch würden Fussgänger und Velofahrer besser geschützt.
E-Auto Schweiz
Eine Frau steuert ein Elektroauto der Marke Volkswagen, einen VW ID.4, auf der Autobahn A1 zwischen Zürich und St. Gallen, am Sonntag, 3. Dezember 2023. - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will, dass neue Fahrzeuge über die aktuellsten Sicherheitssysteme verfügen.
  • Ab 1. April nächsten Jahres müssen Autos einen Unfall-Datenschreiber haben.
  • Persönliche Daten blieben aber geschützt, heisst es.

Vom 1. April 2024 an müssen neue Fahrzeuge in der Schweiz mit einem Unfall-Datenschreiber und neuen Fahrassistenz-Systemen ausgerüstet sein. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden und mehrere Verordnungen angepasst, im Einklang mit Bestimmungen in der EU.

Die vorgeschriebenen Fahrassistenz-Systeme dienen zum Beispiel zum Warnen vor Müdigkeit und vor Ablenkungen, aber auch für automatische Notbremsungen bei Gefahren. Sie helfen aber auch beim Rückwärtsfahren und Abbiegen.

Persönliche Daten blieben geschützt, hält der Bundesrat in seiner Mitteilung fest. Die Verordnungsänderungen seien mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt.

Ebenfalls ab 1. April vorgeschriebene verbesserte Karosserie-Elemente sollen dafür sorgen, dass bei Unfällen der Aufprall weniger hart ist. Das soll Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer besser schützen.

Chauffeure von Lastwagen und Bussen müssen zudem ein besseres Sichtfeld haben, damit sie sehen können, ob direkt neben oder vor ihrem Fahrzeug jemand steht. Reisecars und Busse müssen zudem in Sachen Überrollschutz und Brandschutz höhere Anforderungen erfüllen.

Weitere vom Bundesrat beschlossene Verordnungsanpassungen haben die kantonalen Vollzugsbehörden oder von Branchenorganisationen vorgeschlagen. Es sind zum Beispiel Erleichterungen beim Umbau auf Elektroantrieb oder Erleichterungen bei der Nachprüfung von nicht vom Hersteller genehmigten Zubehörfelgen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

DatenschutzgesetzBundesratDatenEU